Ländlicher Raum

Programm ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ – rund 376.000 Euro für fünf Städte und Gemeinden

Wegkreuzung

Minister Peter Hauk MdL: „Bereits zum 20. Mal geben wir Bewilligungen für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes frei“

„Ländliche Wege dienen nicht nur der Landwirtschaft. Vielmehr profitieren alle Einwohnerinnen und Einwohner von der multifunktionalen Eigenschaft der Wege. Ich freue mich daher, dass wir bereits zum 20. Mal die Bewilligungen für eine ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ freigeben können. Die hohe Nachfrage nach unserem Förderprogramm bestätigt, dass es die richtige Entscheidung war, das Programm weiterhin fortzuführen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (31. Mai) in Stuttgart.

Fünf Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 376.053,20 Euro. Damit werden in sechs Wegebaumaßnahmen rund 7,4 Kilometer Wege modernisiert. „Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden gerne bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege. In vielen Fällen stammen diese Wege aus Zeiten, in denen der heute notwendige Ausbaustandard noch nicht absehbar war“, sagte Minister Hauk. Dabei ginge es nicht darum, jeden Weg, sondern lediglich wichtige Verbindungswege fit für die Zukunft zu machen.

Das Land hat das Förderprogramm ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 156 Kilometern ländlicher Wege gefördert. Anträge auf Förderung können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht den antragstellenden Kommunen als Spezialist für ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.

Hintergrundinformationen:

Sechs Anträge von fünf Kommunen werden mit insgesamt 376.053,20 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

Stadt Hechingen - Weilheim: 74.000,00 Euro
Gemeinde Heroldstatt - Heroldstatt: 35.213,20 Euro
Stadt Hornberg - Reichenbach und Niederwasser: 48.840,00 Euro
Stadt Öhringen - Öhringen, Möglingen und Schwöllbronn: 100.000,00 Euro
Stadt Öhringen - Michelbach, Untersöllbach, Eckartsweiler:100.000,00 Euro
Stadt Rheinfelden - Minseln: 18.000,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung auf den Internetseiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Flurneuordnung und Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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