Flurneuordnung

Programm ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘: rund 529.000 Euro für sieben Städte und Gemeinden

Feldweg

Minister Peter Hauk MdL: „Bereits zum fünften Mal in diesem Jahr unterstützen wir Gemeinden bei der Modernisierung ihrer gemeindlichen Infrastruktur“

„Ländliche Wege dienen nicht nur der Landwirtschaft – alle Menschen in der Region profitieren von ihnen, denn sie können zum Beispiel auch bestens als Rad-, Wander- oder Spazierwege genutzt werden. Die nunmehr 21. Bewilligungstranche des Förderprogramms ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ wird noch vor der Sommerpause übergeben, um den Gemeinden die Einleitung der Baumaßnahmen vor den Bauferien zu ermöglichen. Ich habe mich in den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm weiter fortgesetzt werden kann“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (22. Juli) in Stuttgart.

Im Rahmen der 21. Bewilligungstranche erhalten sieben Kommunen Fördermittel in Höhe von zusammen 529.454,76 Euro. Einschließlich dieser aktuellen Tranche konnten seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2018 insgesamt 174 förderfähige Anträge bewilligt werden. „Allein in diesem Jahr konnten mit 61 Zusagen mehr Anträge bewilligt werden als in den ersten beiden Jahren insgesamt. Dies zeigt den großen Bedarf an Unterstützung und die Akzeptanz des Förderprogramms durch die Gemeinden“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Das Land hat das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“ im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Anträge können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht den antragstellenden Kommunen als Spezialist für ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.

Acht Anträge von sieben Kommunen werden innerhalb der 21. Bewilligungstranche mit insgesamt 529.454,76 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

  • Gemeinde Frickingen: Leustetten    34.800,00 Euro
  • Stadt Geislingen: Geislingen 21.008,00 Euro
  • Stadt Hüfingen: Mundelfingen 72.092,00 Euro
  • Stadt Ingelfingen: Ingelfingen, Criesbach, Eberstal 80.061,60 Euro
  • Stadt Ingelfingen: Weldingsfelden, Hermuthausen 60.000,00 Euro
  • Stadt Külsheim    Külsheim, Steinfurt 100.000,00 Euro
  • Stadt Oberkochen: Oberkochen 99.630,40 Euro
  • Gemeinde Obersontheim: Mittelfischach 61.862,76 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Flurneuordnung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Flurneuordnung und Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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