Landwirtschaft

Termine zu den „Herbständerungsmeldungen“ im Rahmen der Förderverfahren des Gemeinsamen Antragsverfahrens

Allianz für Niederwild

Termine zu den „Herbständerungsmeldungen“ im Rahmen der Förderverfahren des Gemeinsamen Antragsverfahrens:

  • bis 31.08.:  FAKT E1.2 Begrünungsmischungen und FAKT F1 Winterbegrünung
  • bis 15.09.:  FAKT E1.1 Herbstbegrünung
  • bis 01.10.:  ÖVF Ummeldung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF)

Zu beachten ist, dass Änderungsmeldungen nur wie in den „Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag“ beschrieben, möglich sind.

Soweit im Rahmen der "Herbständerungsmeldungen" durch Schlagaufteilungen neue Schlaggeometrien notwendig sind, müssen diese als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ „ÖVF“ oder „FAKT“ abgespeichert werden.

Attributänderungen, wie z. B. Änderungen von FAKT- oder Nutzungscodes, müssen nach wie vor über Papier abgegeben werden. Hierfür kann in FIONA die Auswertung 5 zu den Schlägen verwendet werden – mit Auswertungen von FAKT und ÖVF. Die Änderungen in FIONA können im Lesezugriff durchgeführt werden. Der Antrag in FIONA muss hierfür nicht erneut geöffnet und abgeschlossen werden.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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