Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister Hauk fordert schnelle Entlastung bei Energie- und Kraftstoffpreisen

Heizkörper - Thermostat

Minister Peter Hauk MdL: „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen eine schnelle und unbürokratische Entlastung angesichts der hohen Energiepreise.“ Verbraucherschutzminister Hauk fordert eine schnelle Entlastung bei den Energie- und Kraftstoffpreisen. Der Weltverbrauchertag 2022 stellt das digitale Finanzwesen in den Mittelpunkt.

„Der Krieg in der Ukraine und unsere einseitige Abhängigkeit insbesondere von fossilen Rohstoffen sowie die insgesamt sehr angespannte Situation auf dem Energiemarkt führt uns sehr deutlich vor Augen, dass wir beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auch in Baden-Württemberg sehr viel schneller vorankommen müssen. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch jetzt schnell im Zuge hoher Energiepreise zu entlasten, muss die Bundesregierung zügig flexible und unbürokratische Entlastungsmaßnahmen ergreifen, die direkt bei den Menschen ankommen. Wirkungsvoll wäre der sofortige Wegfall der EEG-Umlage und nicht erst zum Juli. Vielmehr müsste der Wegfall rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (15. März).

Ebenso müsse in Folge der sehr hohen Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen dringend reagiert werden. „Denkbar wäre hier eine Senkung der Mineralöl- und Mehrwertsteuer oder auch das von der Bundesregierung angedachte Rabattmodell an der Zapfsäule. Wichtig ist jedoch vor allem: Die Entlastung muss schnell, unbürokratisch und spürbar für die Verbraucherinnen und Verbraucher sein“, so Minister Hauk.

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages, der in diesem Jahr unter dem Motto ‚Fair Digital Finance‘ (Faires, digitales Finanzwesen) steht, erneuerte Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL zudem die Forderung einer starken, zentralen Inkassoaufsicht. „Dass bei Abwicklungsschwierigkeiten mit Online-Bezahldiensten beim Online-Shopping oftmals umgehend Inkassounternehmen eingeschaltet werden, macht die Lage aus Käufersicht nicht besser. Auf diese Weise wird zusätzlicher Druck aufgebaut. Reformen des Bundesgesetzgebers in den Jahren 2020 und 2021 haben zwar teilweise zu Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt. Einzelnen Problemschwerpunkten sind die gesetzlichen Neuregelungen aber nicht in ausreichendem Maße begegnet. Zu den bisher nicht gelösten Problemen zählt die dezentrale Aufsicht, deren Effektivität unter anderem von Verbraucherorganisationen verstärkt bezweifelt wird. Daher ist es umso notwendiger, dass der Bundesgesetzgeber dieses Problem nun endlich angeht. Die Etablierung einer starken, zentralen Aufsicht über Inkassodienstleister auf Bundesebene ist ein elementarer Baustein für ein faires Inkassowesen“, bekräftigte Hauk.

Der Online-Handel boomt und mit ihm die verschiedenen Online-Bezahldienste als eine Möglichkeit zum Bezahlen. Deren Nutzung erscheint auf den ersten Blick bequem und unkompliziert. Immer häufiger führen sie jedoch zu Problemen bei der Vertragsabwicklung – sehr zum Ärger vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Risiken bei der Wahl dieser Zahlungsoptionen werden häufig verkannt. Zwar können mit Hilfe von Online-Bezahldienste durch wenige Klicks und Eingaben Zahlungsvorgänge abgeschlossen werden, jedoch ist hier Vorsicht geboten. Es häufen sich Fälle, in welchen Verbraucherinnen und Verbraucher trotz Rücksendung der Ware Post von einem Inkassounternehmen wegen angeblich nicht bezahlter Ware erhalten und dafür dann auch noch Gebühren bezahlen sollen „Auch wenn von Seiten des europäischen Gesetzgebers und des Bundes bei Zahlungsdiensten und beim Inkassowesen Neuregelungen getroffen wurden, ist noch Luft nach oben. Dies betrifft insbesondere die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Bündelung der behördlichen Aufsicht über Inkassodienstleister. Hier erwarten wir eine entsprechende Initiative der Ampelkoalition. Die Forderung nach einer solchen Zentralisierung hatten wir bereits im Jahr 2020 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Inkassorecht im Bundesrat erhoben“, so Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Der Weltverbrauchertag findet jedes Jahr am 15. März statt und dient dazu, auf Probleme aufmerksam zu machen, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher konfrontiert sind. Die Verbraucherzentralen der Länder haben das diesjährige Motto des Weltverbrauchertages aufgegriffen und gemeinsam Online-Veranstaltungen und Informationen rund um das Thema Kostenfallen bereit gestellt.

Bei Problemen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bezahlvorgang beim Online-Shopping oder Inkassoforderungen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wenden. Diese hat neben der Verbraucherinformation die Aufgabe, Verbraucherinnen und Verbraucher zu beraten und bei der Rechtsverfolgung zu unterstützen. Diese Beratung ist niederschwellig kostenpflichtig. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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