Minister Peter Hauk MdL: „Verbraucherschutzministerkonferenz fasst wichtige und praxisnahe Beschlüsse zur Versicherung vor Elementarschäden und im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes“
Verbraucherschutzministerkonferenz 2024 in Regensburg: VSMK fordert Versicherungspflicht für Elementarschäden
„Megathemen wie Digitalisierung, Globalisierung oder der Klimawandel wirken sich direkt auf die Themen des Verbraucherschutzes aus. So haben die teils katastrophalen Auswirkungen der Schadensereignisse durch das jüngste Hochwasser auch in Baden-Württemberg gezeigt, dass die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung keinen Aufschub mehr duldet. Die bundesweite Versicherungsquote liegt derzeit bei rund 50 Prozent. Weder frühere Unwetterereignisse noch zahlreiche Aufklärungskampagnen haben zu einer Erhöhung der Versicherungsdichte geführt. Dabei wissen viele Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht nicht, ob und in welcher Höhe sie gegen Elementarschäden abgesichert sind. Mit einer Elementarschadenpflichtversicherung kann verhindert werden, dass durch Naturereignisse existenzbedrohende finanzielle Schäden bei den Verbrauchern entstehen. Leider weigert sich die Bundesregierung bislang, hier Abhilfe zu schaffen. Wir haben daher die Bundesregierung aufgefordert, eine solidarische Pflicht zur Versicherung vor Elementarschäden einzuführen und ein System zu entwickeln, das die individuellen und regionalen Risiken für Schäden durch Naturereignisse durch eine angemessene und bedarfsgerechte Beitragsstaffelung berücksichtigt, ohne dabei den einzelnen Versicherungsnehmer finanziell zu überfordern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (14. Juni) anlässlich der Konferenz der Verbraucherschutzminister (VSMK) in Regensburg.
Die Chefinnen und Chefs der Verbraucherschutzressorts haben im Rahmen der VSMK in Regensburg unter dem Vorsitz Bayerns auch über eine Stärkung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt, im Finanzbereich sowie über den wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutz beraten.
Verbraucherschutz für Kinder und Jugendliche bei Online-Spielen
„Kinder und junge Erwachsene sind bei digitalen Angeboten besonders schützenswert. Gerade bei Online-Spielen sind viele versteckte Kostenfallen vorhanden. Oftmals entstehen bei Online-Spielen Kosten, die bezahlt werden müssen, damit das Spiel fortgesetzt werden kann. Dies geschieht meist dann, wenn das Spiel für Kinder und Jugendliche besonders spannend wird. Sogenannte ,Lootboxen‘, ,glücksspielähnliche In-Game-Käufe ‘ oder anderen suchterzeugenden Mechanismen wie ,Pay-to-Win‘ haben in Spielen für Kinder nichts zu suchen“, betonte Minister Hauk.
Seitens der Bundesregierung wurde in der Vergangenheit lediglich bekräftigt, dass man sich für ein hohes Schutzniveau insbesondere für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einsetze und dieses überprüfe. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch nicht genannt.
In Smartphones von Kindern und Jugendlichen können zwar freiwillig Drittanbieter-Sperren eingerichtet sowie ‚In-App-Verkäufe‘ deaktiviert oder eingeschränkt werden. Jedoch nicht alle Erziehungsberechtigten nehmen diese Möglichkeiten wahr. „Eine Abwälzung dieser Verantwortung fast ausschließlich auf Erziehungsberechtigte und Anbieter ist bei der Lösung des Problems nicht zielführend. Vielmehr bedarf es einer legislativen kritischen Begleitung und der Einleitung weiterer gesetzlicher Schutzmaßnahmen. Ein Verbot von glücksspielähnlichen ‚In-Game-Verkäufen‘ an Minderjährige würde den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Auswirkungen wie Spielsucht und finanzielle Schädigungen deutlich erhöhen. Wir haben den Bund gebeten, diese ist auf nationaler und europäischer Ebene zu prüfen“, betonte Minister Hauk.
Fake-Shop-Bekämpfung / Online-Plattformen verbraucherschützend regeln
Auf Antrag von Baden-Württemberg wurde außerdem ein Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, zur Verbesserung der Fake-Shop-Bekämpfung eine Identitätsprüfung bei der Registrierung einer ‚de-Domain‘ einzuführen. Fake Shops erwecken den Eindruck, dass es sich um seriöse Anbieter im Netz handelt. Die Betreiber ködern beispielsweise mit besonders günstigen Markenartikeln. Die Ware wird online bestellt und im Voraus bezahlt, aber in der Regel nicht geliefert. Viele Fake Shops sind so professionell gestaltet, dass man sie kaum von echten Online-Shops unterscheiden kann. „Ein erheblicher Teil der Fake-Shops in Deutschland verfügt über eine de Domain, die bei Verbraucherinnen und Verbrauchern als besonders vertrauenswürdig gilt. Mit de-Domains wird ein hohes Schutzniveau suggeriert, das tatsächlich nicht immer gewährleistet ist. Daher sollte für das wirksame Vorgehen gegen Fake-Shops eine de- Domain-Registrierung nur noch mit Identitätsprüfung möglich sein“, forderte Minister Hauk. In diesem Zusammenhang weist der Minister auf den auch von Baden-Württemberg finanzierten und auf den Weg gebrachten digitalen Fake-Shop-Finder hin.
Darüber hinaus berieten die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder das Geschäftsgebaren außereuropäischer Online-Plattformen, beispielsweise aus China, die durch dubiose und aggressive Werbepraktiken auffallen. Bei Probeeinkäufen fiel bei Anbietern wie Temu auf, dass vorgeschriebene Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache fehlten oder bei elektronischen Geräten kein in Deutschland zugelassenes CE-Zeichen vorhanden oder dies gefälscht war. Auch wurden europäischen Grenzwerte für die Inhaltsstoffe in den Produkten nicht eingehalten. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf einen effektiven Schutz der europäischen Regelungen zur Produktsicherheit und zur Produkthaftung verlassen können. Der Bund muss dafür Sorge tragen, dass sich Händler auf außereuropäischen Online-Plattformen persönlich identifizieren und darüber hinaus die Marktplätze die Seriosität dieser Händler verifizieren, damit Verbraucher ihre Gewährleistungsansprüche adressieren und durchsetzen können“, so der Minister.
Verbraucherschutz bei Bauträger-Insolvenzen verbessern
Insolvenzen von Bauträgern beispielsweise aufgrund der stark gestiegenen Zinsen führen zu hohen Mehrkosten für die Käuferinnen und Käufer. Es kommt zu Bauverzögerungen, die Baukosten steigen weiter und das weitere Vorgehen ist oft unsicher. Dies betrifft insbesondere junge Familien. Eine verpflichtende Absicherung für bereits getätigte Zahlungen für den Fall einer Bauträger-Insolvenz gibt es in Deutschland im Gegensatz zu Österreich und Frankreich nicht. „Im Rahmen der VSMK haben wir den Bund gebeten, gesetzliche Maßnahmen wie eine verpflichtende Bankgarantie, eine verpflichtende Versicherung des Bauträgers oder eine Bankbürgschaft insbesondere für private Käuferinnen und Käufer zu prüfen und auf den Weg zu bringen. Verbraucherschutz im Falle von Bauträger-Insolvenzen lässt sich nur mit gesetzlichen Regelungen durchsetzen.
Hintergrundinformationen
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Landes finden Konferenzen der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen der Länder und des Bundes statt. Sie sind ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Verbraucherschutzpolitik und dienen der Koordination und Abstimmung. Von den in der Verbraucherschutzministerkonferenz gefassten Beschlüssen gehen maßgebliche Impulse für die Entwicklung des Verbraucherschutzes in Deutschland und Europa aus. Vorsitzland in 2024 ist Bayern.
Weitere Informationen sowie sämtliche Beschlüsse der Konferenz finden Sie hier.