Landwirtschaft

Verwaltungsverfahren für Dürrehilfe läuft an

Antrag Dürrehilfe

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: Verwaltungsverfahren für Dürrehilfe läuft an. Anträge können ab dem 1. November gestellt werden.

Landwirte in Baden-Württemberg, die durch den heißen trockenen Sommer massive Ernteeinbußen zu beklagen haben, können jetzt eine Dürrehilfe beantragen. Die Antragsformulare sind unter www.landwirtschaft-bw.info zum Download abrufbar eingestellt. Die Landratsämter/Landwirtschaftsämter nehmen ab sofort Anträge entgegen.

Strenge Kriterien

Die Dürrehilfe ist an strenge Kriterien gebunden, die alle erfüllt sein müssen. Um dies vorab einfach und schnell zu prüfen, steht den Antragstellern auch eine Checkliste zur Verfügung. Generell kann eine Dürrehilfe dann gewährt werden, wenn der Naturalertrag 2018 auf Acker und Grünland im Betriebsdurchschnitt um über 30 Prozent geringer ausgefallen ist als in den vergangenen drei Jahren. Neben dem finanziellen Schaden durch den Ertragsrückgang kann bei Tierhaltern auch der dürrebedingt notwendige Zukauf von Grundfuttermitteln zur Versorgung der Tiere berücksichtigt werden. Allerdings können nur landwirtschaftliche Unternehmen gefördert werden, die aufgrund der Dürre in der Existenz gefährdet sind. Das bedeutet, dass der ermittelte Schaden größer ist als der sogenannte Cashflow III. Das sind vereinfacht die Finanzmittel, die aus dem Gewinn und weiteren Einlagen nach Abzug der Lebenshaltungskosten für Investitionen und Tilgungen bereitstehen. Von den Hilfen ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Betriebe, die mehr als 35 Prozent ihrer Einkünfte aus gewerblichen nicht landwirtschaftlichen Unternehmen erzielen. Zudem ist eine Prosperitätsgrenze zu beachten.

Bis zu 50 Prozent des Dürreschadens kann ersetzt werden

Die Frist der Antragsstellung läuft bis 30. November 2018. Mit den Zahlungen bekämen existenzbedrohte Betriebe erste Nothilfen, sagte Agrarminister Peter Hauk MdL. Grundsätzlich können bis zu 50 Prozent des gesamten Dürreschadens ersetzt werden. Der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 2.500 Euro. Kurzfristig verwertbares Privatvermögen wird angerechnet werden, damit insbesondere bedürftige Betriebe unterstützt werden.

Der Bund sagte den deutschen Bauern finanzielle Hilfen bis zu 170 Millionen Euro zu. Davon sollen gut 11 Millionen auf Baden-Württemberg entfallen, die das Land um die gleiche Summe ergänzt, da Bund und Land die bewilligten Hilfen je hälftig finanzieren.

Weitere Informationen sowie die Checkliste finden Sie beim Infodienst Landwirtschaft unter