Ländlicher Raum

Weitere Tranche mit rund 575.000 Euro im Programm ‚Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege‘

Feldweg

Minister Peter Hauk MdL: „Die Nachfrage der Kommunen nach Unterstützung bei der Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes ist nach wie vor hoch“. Weitere Tranche im Programm ‚Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege‘. Rund 575.000 Euro gibt es für neun Städte und Gemeinden.

„Ich freue mich, dass wir im Rahmen des Programms ‚Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege‘ in diesem Jahr bereits zum dritten Mal eine Tranche Bewilligungen freigeben können. Ein modernes Wegenetz ist ein wesentlicher und tragender Bestandteil zum Erhalt unserer Kulturlandschaften. Mit den steigenden Temperaturen wird wieder deutlich, dass diese Wege nicht nur der Land- und Forstwirtschaft von Nutzen sind. Gerade in der jetzigen Zeit, in der Urlaubsreisen kaum realisierbar sind, lernen die Menschen die Natur- und Kulturlandschaft vor der eigenen Haustür noch mehr zu schätzen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (27. April) in Stuttgart.

Neun Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von zusammen 575.334,91 Euro. Damit werden in 13 Baumaßnahmen rund 11 Kilometer Wege modernisiert. „Die Zahl der eingehenden Anträge unterstreicht die Wichtigkeit des ländlichen Wegenetzes. Für die Modernisierung dieser Wege stellt das Land den Kommunen die benötigten Fördermittel gerne zur Verfügung“, sagte Minister Hauk.

Das Land hat das Förderprogramm zur ‚Nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege‘ im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Seit Bestehen des Förderprogramms wurde landesweit die Modernisierung von rund 149 Kilometern ländlicher Wege gefördert. Anträge auf Förderung können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht dem Antragsteller als Spezialist für Ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.

Hintergrundinformationen:

13 Anträge von neun Kommunen werden mit insgesamt 575.334,91 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

Stadt Buchen, Gemarkung Buchen: 40.709,20 Euro
Stadt Crailsheim, Gemarkung Ingersheim, Onolzheim: 67.760,00 Euro
Stadt Crailsheim, Gemarkung Ingersheim, Onolzheim: 69.440,00 Euro
Gemeinde Dettingen u. T., Gemarkung Dettingen: 38.116,00 Euro
Stadt Geislingen a. d. S., Gemarkung Aufhausen: 25.200,00 Euro
Stadt Geislingen a. d. S., Gemarkung Aufhausen: 12.000,00 Euro
Gemeinde Gingen a. d. F., Gemarkung Gingen: 16.800,00 Euro
Gemeinde Gruibingen, Gemarkung Gruibingen: 38.151,50 Euro
Stadt Niederstotzingen, Gemarkung Niederstotzingen: 24.274,92 Euro
Gemeinde Nordheim, Gemarkung Nordhausen: 67.512,25 Euro
Gemeinde Nordheim, Gemarkung Nordheim: 21.646,74 Euro
Stadt Weikersheim, Gemarkung Schäftersheim: 53.724,30 Euro
Stadt Weikersheim, Gemarkung Nassau: 100.000,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter: https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und-Vorschriften/

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter: https://www.lgl-bw.de/

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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