Förderung ländlicher Wegebau

Zum dritten Mal kann das Land mehreren Gemeinden Mittel zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege zur Verfügung stellen

Minister Peter Hauk MdL: „Die Verlängerung der Geltungsdauer der Fördervorschrift bietet den Gemeinden Planungssicherheit bei der Aufstellung der Haushalte“

„Nach kurzer Laufzeit der Fördervorschrift zur Modernisierung Ländlicher Wege kann bereits der 24. bewilligungsreife Antrag der Gemeinden gefördert werden. Deshalb wurde die Geltungsdauer der Vorschrift bis Ende 2021 verlängert. Dadurch erhöht sich die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der dritten Übergabetranche von Bewilligungsbescheiden aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes am Mittwoch (8. November) in Stuttgart.

„Der Hilferuf vieler Gemeinden nach Unterstützung bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege hallt seit mehreren Jahren durch das Land. Teilweise wurden sicherlich die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt. Aber vielmals stammen die Wege aus Zeiten, in denen ein einem heutigen Standard genügender Ausbau noch nicht absehbar war“, so der Minister. Die Landesregierung konnte diesen Hilferuf aufnehmen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege verankern. Daraufhin wurden bisher fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen.

Das ländliche Wegenetz sei nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt notwendig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte der Minister.

Die Spezialisten für den ländlichen Wegebau sind bei den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern angesiedelt. Diese stehen den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Ich bin sicher, dass die Kommunen durch dieses Programm bei der Modernisierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege entscheidend unterstützt werden“, sagte Hauk.

Hintergrundinformationen:

Sechs Kommunen wurden mit insgesamt 249.042,84 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:

Dischingen: 43.861,00 Euro
Pfullingen: 67.588,24 Euro
Kißlegg: 13.158,00 Euro
Hornberg: 60.000,00 Euro
Berglen: 37.915,60 Euro
Buchen: 26.520,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet auf der Seite des Landamts für Geoinformation und Landentwicklung unter unter der Überschrift ‚Förderung‘.

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.