Publikation

Flurneuordnung - Waldflurneuordnung: Gründung von Gemeinschaftswäldern

Der Grundgedanke bei der Gründung eines Gemeinschaftswalds ist, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer einen Miteigentumsanteil erhält. Dieser ergibt sich aus dem Wert der alten Grundstücke. Die einzelnen Anteile können vererbt, gekauft und verkauft werden. Der Wert der Grundstücke wird innerhalb der Waldflurneuordnung nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelt.

Herausgeber: Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat
Publikationsart: Flyer
Format: DIN lang
Seitenzahl: 2
Publikationsdatum: 10/2024