Unter dem Begriff Privatwaldbetreuung wird die Beratung und Betreuung zusammengefasst. Beides wird in Baden-Württemberg gemäß der im Bundeswaldgesetz und dem EU Beihilferecht festgelegten Vorgaben umgesetzt. Der erste Kontakt sowie die weitere Zuständigkeit liegt bei den entsprechenden unteren Forstbehörden (UFB) vor Ort. Während die Beratung kostenfrei ist, fallen im Rahmen der Betreuung, aufgrund der Erbringung entsprechender Dienstleistungen, Kosten an, die durch das Land Baden-Württemberg finanziell gefördert werden.