Biodiversität

Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

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Biene an Rapsblüte

Unsere Landwirtschaft bildet die Grundlage für mehr Artenvielfalt und Biodiversität

Landwirtschaft und Artenschutz gehen in Baden-Württemberg Hand in Hand. Außerdem sind die Landwirtschaft und die Landbewirtschaftung die Grundlage für Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft. Deshalb ist es für uns wichtig, unseren Bäuerinnen und Bauern weiterhin angemessene Rahmenbedingungen zu erhalten und zu schaffen, in denen sie auch in Zukunft nachhaltig und naturnah arbeiten und wirtschaften können.

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes haben wir eine Grundlage geschaffen, die unseren Landwirten in Baden-Württemberg eine Vorwärtsstrategie bietet. Die am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen sind darüber hinaus ein Vorbild an demokratischer Beteiligung. Gemeinsam mit den betroffenen Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden konnten umsetzungstaugliche Lösungen gefunden werden, die Landwirtschaft und Naturschutz noch enger zusammenbringen.

Die gesetzlichen Änderungen gehen auf die Eckpunkte der Landesregierung zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs der Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative sowie die Forderungen im Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt.

Wesentliche Inhalte der Gesetzesnovelle