Biodiversität

Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität

Biene an Rapsblüte

Unsere Landwirtschaft bildet die Grundlage für mehr Artenvielfalt und Biodiversität

Landwirtschaft und Artenschutz gehen in Baden-Württemberg Hand in Hand. Außerdem sind die Landwirtschaft und die Landbewirtschaftung die Grundlage für Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft. Deshalb ist es für uns wichtig, unseren Bäuerinnen und Bauern weiterhin angemessene Rahmenbedingungen zu erhalten und zu schaffen, in denen sie auch in Zukunft nachhaltig und naturnah arbeiten und wirtschaften können.

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes haben wir eine Grundlage geschaffen, die unseren Landwirten in Baden-Württemberg eine Vorwärtsstrategie bietet. Die am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Regelungen sind darüber hinaus ein Vorbild an demokratischer Beteiligung. Gemeinsam mit den betroffenen Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden konnten umsetzungstaugliche Lösungen gefunden werden, die Landwirtschaft und Naturschutz noch enger zusammenbringen.

Die gesetzlichen Änderungen gehen auf die Eckpunkte der Landesregierung zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs der Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative sowie die Forderungen im Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt.

Wesentliche Punkte des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (kurz: Biodiversitätsstärkungsgesetz) sind:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030. Der Ausbau der Produktion soll dabei ohne Marktverwerfungen stattfinden, was eine gleichzeitige Anpassung der Nachfrage bedeutet
  • Reduktion der Menge chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
  • Erarbeitung von über das Bundesrecht hinausgehenden landesspezifischen Vorgaben zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Integrierten Produktion
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in Naturschutzgebieten und Einhaltung zusätzlicher landesspezifischer Vorgaben neben den allgemeinen Grundsätzen zum Integrierten Pflanzenschutz in der Landwirtschaft in den übrigen Schutzgebieten
  • Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen
  • Schutz landwirtschaftlicher Flächen
  • Erhalt von Streuobstbeständen
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
  • Ausgleichskataster
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
  • Minimierung der Lichtverschmutzung

Wesentliche Inhalte der Gesetzesnovelle

Hintergrundinformationen

Im Frühsommer 2019 initiierte „proBiene“ in Baden-Württemberg das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Mit dem von der Initiative vorgelegten Gesetzentwurf sollten nach dem Willen der Antragsteller folgende Ziele erreicht werden:

  • besserer Schutz des Biotopverbundes und der Streuobstwiesen,
  • eingeschränkter Einsatz von Pestiziden in allen Schutzgebieten und
  • mehr ökologische Landwirtschaft.

Für den Zulassungsantrag wurden über 35.000 Stimmen gesammelt. Nachdem das Innenministerium am 14. August 2019 dem Antrag stattgegeben hatte, begann am 24. September 2019 die sechsmonatige Sammlung der Unterschriften.

Die im Gesetzesentwurf des Volksbegehrens enthaltenen Regelungen haben jedoch auch bei den Landwirtinnen und Landwirten viele Sorgen und Ängste, insbesondere vor dem Hintergrund der angemessenen Honorierung der Leistungen der Landwirtschaft, hervorgerufen.

Infolgedessen legten Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, und Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am 15. Oktober 2019 ein gemeinsames Eckpunktepapier zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als Weiterentwicklung des Volksbegehrens vor. Es wurde am 22. Oktober 2019 vom Landeskabinett beschlossen.

Im Anschluss diskutierten Landesregierung, Landnutzer- und Umweltverbände sowie der Trägerkreis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ intensiv über die konkrete Ausgestaltung der elf Eckpunkte und einigten sich am 18. Dezember2019 auf die Inhalte einer Gesetzesnovelle. Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren wurde daraufhin ausgesetzt.

Ein erster Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes wurde im März 2020 vom Kabinett zur Anhörung unter Einbezug der Forderungen im Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ freigegeben.

Nach Abschluss der Anhörungsphase am 28. April 2020 und nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf im Kabinett freigegeben, in den Landtag eingebracht und dort am 22. Juli 2020 beschlossen. Das Gesetz trat am 31. Juli 2020 in Kraft.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen hat die Landesregierung im Doppelhaushalt der Jahre 2020/21 zusätzlich 60 Millionen Euro bereitgestellt.

  • Biodiversität

Projekt „Netzwerk von Demobetrieben zur Förderung der biologischen Vielfalt“

Naturschutz in der Agrarlandschaft hat dann Erfolg, wenn er integrativ und kooperativ gedacht und umgesetzt wird.

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