Biodiversität

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blühende Wiese

Als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) werden Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen bezeichnet, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen unter Beibehaltung einer Nutzung umgesetzt werden, die eine dauerhafte ökologische Aufwertung bewirken, welche als Kompensation anerkannt wird und für die keine öffentlichen Fördermittel (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) beantragt und gezahlt werden.

Die Umsetzung von PIK-Maßnahmen ist schon heute auf der Grundlage der Ökokonto-Verordnung in Baden-Württemberg möglich und anerkannt. Da es sich aber um rechtlich und fachlich komplexe Kompensationsmaßnahmen handelt, werden diese bislang nur selten umgesetzt.

Im Mai 2018 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt Baden-Württemberg das Projekt „Nutzung von PIK-Maßnahmen als Instrument zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen für die Produktion“ gestartet. Im Laufe des Projekts wurden Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben und Kommunen durchgeführt. Ziel war es, belastbare Antworten auf die naturschutzfachlichen, rechtlichen, ökonomischen und verwaltungstechnischen Fragen und Herausforderungen zu finden, die durch PIK-Maßnahmen aufgeworfen werden. Der nun vorliegende, zwischen der Naturschutz- und der Landwirtschaftsverwaltung abgestimmte Handlungsleitfaden beschreibt die Abläufe bei der Planung und Durchführung von PIK-Maßnahmen.

Der Handlungsleitfaden ist als Arbeitshilfe zu verstehen und dient dem besseren Verständnis der produktionsintegrierten Kompensation. Er steckt die rechtlichen Rahmenbedingungen ab und gibt Hinweise für die Praxis. Der Leitfaden versteht sich als Nachschlagewerk für Landwirtschaftsbetriebe, Kommunen und weitere Planungsträger, Vorhabens- und Maßnahmenträger sowie Landschaftsplanende und kann zur besseren und einheitlicheren Umsetzung sowie zur naturschutzrechtlichen Anerkennung von PIK-Maßnahmen herangezogen werden. Aufgrund der Vielfältigkeit und der Komplexität der Kompensationspraxis erhebt der Handlungsleitfaden jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden Maßnahmenbeispiele und Maßnahmenblätter kompensations- und ökokontofähiger Maßnahmen zur Umsetzung von PIK vorgestellt, welche der Praxis Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter PIK-Maßnahmen geben.

Dies sollte durch die Hilfestellung und Vereinheitlichung bei der Planung und Durchführung zu einer einfacheren und damit auch hoffentlich häufigeren Umsetzung von PIK führen. Darüber hinaus wird eine zukünftige Ergänzung des Leitfadens um weitere Maßnahmenblätter, z. B. für Blühbrachen / Blühflächen als rotierende Maßnahme erfolgen.

Weitere Infos zum PIK-Projekt finden Sie hier: https://pik-projekt-bw.de/