Bioökonomie

Ausschreibung Ideenwettbewerb Bioökonomie 2023

Sprossenschützer

Der Ideenwettbewerb Bioökonomie 2023 ist ausgeschrieben. Auf dieser Seite finden Sie die Zielsetzung, den Ablauf sowie die Kriterien.

Ideenwettbewerb Bioökonomie – Nachhaltig gedacht, zukunftsfähig gemacht!
Unter der Schirmherrschaft von Minister Peter Hauk MdL

Was ist die Zielsetzung des Wettbewerbs?

Beim Ideenwettbewerb Bioökonomie 2023 werden Akteure gesucht, die herausragende marktfähige bioökonomische Innovationen insbesondere entlang der Agrar-, Lebensmittel- oder Holzwertschöpfungsketten entwickelt haben.

Das Land will Vorreiter auf dem Gebiet der Bioökonomie fördern und sucht Innovationen, die im Sinne der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg einen nachvollziehbaren Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Ziele leisten:

  • Reduzierung des Einsatzes fossiler Rohstoffe und der Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg
  • Schonung natürlicher Ressourcen und Erhalt der Biodiversität
  • Etablierung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaftsform
  • Stärkung des ländlichen Raums durch regionale Wertschöpfung und attraktive zukunftsfähige Arbeitsplätze

Dabei kann die Entwicklung eines Produktes oder Prozesses ebenso im Fokus stehen, wie eine Dienstleistung oder ein Geschäftsmodell. Insbesondere will das Land bioökonomische Innovationen auszeichnen, die wirksame Beiträge zur angestrebten Klimaneutralität Baden-Württembergs leisten können.

Was gibt es zu gewinnen?

Der Innovationspreis Bioökonomie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro dotiert. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im Rahmen des 7. Bioökonomietages ausgezeichnet werden. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten dort zudem die Möglichkeit, die ausgezeichnete Innovation dem Publikum zu präsentieren. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) wird über die Preisverleihung sowie die Preisträgerinnen und Preisträger auf seinen Portalen berichten. Darüber hinaus ist vorgesehen, über die Preisträgerinnen und Preisträger einen Kurzfilm zu erstellen, der auch für die eigene Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden kann.

Das zugesprochene Preisgeld kann von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen werden. Es wird deshalb als so genannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt.

Das zugesprochene Preisgeld kann von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe angesehen werden. Es wird deshalb als so genannte „De-minimis-Beihilfe“ ausgezahlt. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1.). Demnach darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren 200.000 € nicht übersteigen. Hierfür ist vor der Auszahlung des Preisgeldes eine De-minimis-Erklärung abzugeben. Sollte mit dem Preisgeld der verfügbare De-minimis-Rahmen überschritten werden, wird ein Preisgeld in der zum Stichtag der Preisverleihung maximal zulässigen Höhe verliehen.

Wer kann sich bewerben?

Juristische Personen, Unternehmen, Institutionen, Kommunen oder Vereine aus Baden-Württemberg bzw. mit einem Sitz oder einer selbstständigen Niederlassung in Baden-Württemberg können sich für den Ideenwettbewerb Bioökonomie 2023 bewerben. Um sich für den Ideenwettbewerb Bioökonomie 2023 bewerben zu können, sind herausragende marktfähige Beispiele für bioökonomische Innovationen, ein Beitrag mit erkennbarem Mehrwert für die Bioökonomie in Baden-Württemberg sowie für die damit verbundenen Ziele, die in der Zielsetzung des Wettbewerbs beschrieben sind, darzulegen.

Dabei geht es um marktfähige Lösungen. Die Markteinführung muss jedoch jünger als 4 Jahre sein, d.h. die Markteinführung erfolgte nach dem 01.03.2019. Bei Start-Ups (Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind,) ist ein Nachweis der Tauglichkeit notwendig. Dies kann ein Proof of Concept oder ein funktionierender Prototyp sein.

Wie erfolgt die Auswahl der Gewinner?

Eine vom MLR bestellte Jury bewertet die eingereichten Bewerbungen und schlägt die Preisträgerinnen und Preisträger vor. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden streng vertraulich und gemäß den Datenschutzrichtlinien des MLR behandelt.

Das MLR wird die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informieren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Was sind die Auswahlkriterien?

Die Auswahlkriterien sind:

  • Der Beitrag zu einer nachhaltigen, biobasierten kreislauforientierten Wirtschaftsweise und den in dieser Ausschreibung genannten Zielen
  • Beitrag zur Lösung aktueller Herausforderungen aus dem Bereich Bioökonomie
  • Der Innovationsgrad und die Originalität (Fortschritt gegenüber dem aktuellen Stand der Technik)
  • Der wirtschaftliche Erfolg bzw. das wirtschaftliche Potential und die Verbraucherorientierung; bei Start-Ups: Proof of Concept/ Nachweis der Tauglichkeit (s. o.)
  • Herstellung des Bioökonomiebezugs der Innovation
  • Die Qualität der Darlegung, wie Verständlichkeit und quantitative Nachweise
  • Form: Grammatik, Rechtschreibung, Optik, prägnante Formulierung

Wie erfolgt die Bewerbung?

Bitte füllen Sie das online-Bewerbungsformular aus. Dort finden Sie auch die Hinweise zum Ausfüllen. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Unterlagen ist der 19. Mai 2023

Haben Sie weitere Fragen?

Auskunft über den Ideenwettbewerb Bioökonomie erhalten Sie beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter biooekonomie@mlr.bwl.de oder besuchen Sie die Webseite mlr-bw.de/ideenwettbewerb-biooekonomie.

Hintergrund

Die Landesregierung hat die Strategie „Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg“ beschlossen, um die weitere Erschließung erneuerbarer und recyclingfähiger Rohstoffe, die Reduktion der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg, die Schonung natürlicher Ressourcen und der Umwelt sowie die Stärkung der Biodiversität voranzutreiben. Damit verbunden ist ein Systemwechsel in der Art und Weise, wie Güter nachhaltig produziert, genutzt und am Ende ihrer Lebensdauer in den Stoffkreislauf zurückgeführt bzw. auch energetisch verwertet werden können.

Der Begriff „Bioökonomie“ wird dabei definiert als die wissensbasierte Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Prinzipien um Produkte und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren eines zukünftigen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems bereitzustellen und zu nutzen. Koppelnutzungs- und Kreislaufwirtschaftskonzepte, welche die bestmögliche Verwertung sowie eine Mehrfachnutzung von Rohstoffen und Stoffströmen vorsehen, sind zentrale Elemente einer nachhaltigen Bioökonomie.

Es wird angestrebt, Baden-Württemberg zu einer Leitregion für biobasiertes, kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Durch innovative, bioökonomische Lösungsansätze will die Landesregierung die baden-württembergische Wirtschaft auf ein klimaneutrales Fundament stellen, neue Wirtschaftsfelder besetzen sowie attraktive und zukunftsfähige Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen.

Unterlagen für die Bewerbung

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