Nicht nur Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, für einenNotfall vorzusorgen, auch der Staat trifft Vorkehrungen. Ob Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Pandemien, Versorgungsengpässe oder geopolitische Spannungen – solche Ereignisse können die Versorgung mit Lebensmitteln gefährden und im schlimmsten Fall zu einer Versorgungskrise führen. Um in diesem Fall die lebensnotwendige Grundversorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, hält der Staat Reserven vor.
Was wird gelagert?
Der staatliche Notvorrat besteht aus zwei Teilen:
Bundesreserve Getreide
Sie besteht aus Brotgetreide (Weizen, Roggen) und Hafer. Das Getreide kann in Krisensituationen von Mühlen zu Mehl und schließlich durch Bäckereien zu Brot weiterverarbeitet werden.
Zivile Notfallreserve (ZNR)
Sie besteht aus Reis, Hülsenfrüchten (Erbsen und Linsen) sowie aus Kondensmilch.
Wo werden die Vorräte gelagert?
Die Vorräte werden über das Bundesgebiet verteilt gelagert – oft am Rand von Ballungsgebieten. Die Getreidereserven werden zur Weiterverarbeitung in der Nähe von Mühlen gelagert. Die genauen Orte der Lager werden aus Sicherheitsgründen geheim gehalten. Zuständig für die Verwaltung der Lager ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Diese untersteht als nachgeordnete Behörde der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Wann kommen diese Reserven zum Einsatz?
Die staatlichen Vorräte sind als letzte Sicherheitslinie gedacht. Sie sollen helfen, Versorgungskrisen zu überbrücken und die Bevölkerung mit dem Nötigsten zu versorgen. Sie dienen nicht der Vollverpflegung der gesamten Bevölkerung über einen längeren Zeitraum. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat reichen die Vorräte je nach Situation zwischen wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen.
Die Feststellung einer Versorgungskrise durch die Bundesregierung setzt voraus, dass
- die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist und
- diese Gefährdung ohne hoheitliche Eingriffe in den Markt nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist (Marktversagen).
Stellt die Bundesregierung eine Versorgungskrise fest, können die Ländern eine Freigabe der Vorräte beantragen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung entscheidet über die Freigabe.
