EU-Schulprogramm

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EU-Schulprogramm

Schuljahr 2025/2026

Änderungsanträge

Einrichtungen, die für die Teilnahme im Schuljahr 2025/2026 zugelassen sind, können hier einen Änderungsantrag zur Aktualisierung der Kontaktdaten oder zur Änderung der Kinderzahlen stellen.

Kernzielgruppe im EU-Schulprogramm sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4 einschließlich Sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)). Daher erhalten Grundschulen im Schuljahr 2025/2026 mehr beihilfefähige Wochen zur Verteilung der Portionen aus beiden Programmteilen.

Kitas fallen nicht unter die Kernzielgruppe der EU und werden daher im EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg nachrangig zugelassen. Die Teilnahme ist ausschließlich Kitas mit Folgeantrag vorbehalten. Erstanträge von Kitas können aufgrund der Haushaltssituation nicht zugelassen werden. Kitas erhalten im Schuljahr 2025/2026 weniger beihilfefähige Wochen zur Verteilung der Portionen in beiden Programmteilen.

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm 2025

Die diesjährigen landesweiten Aktionstage zum EU-Schulprogramm finden von 8. Juni bis 29. Juli 2026 statt. Sie sind ein Mitmachangebot zur pädagogischen Begleitung des EU-Schulprogramms und bieten die Gelegenheit, das Thema Gemüse, Obst und/oder Milch(-produkte) für ein paar Stunden bzw. einen oder mehrere Tage in den Mittelpunkt des Kita- bzw. Schulalltags zu stellen. Die Anmeldung ist von 23. Februar bis 19. März 2026 möglich.

Weitere Informationen und Anmeldung auf der Website des LErn BW – Landeszentrum für Ernährung.