EU-Schulprogramm

Aktuelle Informationen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
EU-Schulprogramm

Schuljahr 2025/2026

Änderungsanträge

Einrichtungen, die für die Teilnahme im Schuljahr 2025/2026 zugelassen sind, können hier einen Änderungsantrag zur Aktualisierung der Kontaktdaten oder zur Änderung der Kinderzahlen stellen.

Kernzielgruppe im EU-Schulprogramm sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4 einschließlich Sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)). Daher erhalten Grundschulen im Schuljahr 2025/2026 mehr beihilfefähige Wochen zur Verteilung der Portionen aus beiden Programmteilen.

Kitas fallen nicht unter die Kernzielgruppe der EU und werden daher im EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg nachrangig zugelassen. Die Teilnahme ist ausschließlich Kitas mit Folgeantrag vorbehalten. Erstanträge von Kitas können aufgrund der Haushaltssituation nicht zugelassen werden. Kitas erhalten im Schuljahr 2025/2026 weniger beihilfefähige Wochen zur Verteilung der Portionen in beiden Programmteilen.

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm 2025

Die landesweiten Aktionstage finden vom 23.06. – 30.07.2025 statt. Nähere Informationen zu den landesweiten Aktionstagen und den Rückblick auf das Hauptevent 2025 finden Sie auf der Website des LErn BW.