In einem Flurneuordnungsverfahren wird häufig das vorhandene Wege- und Gewässernetz modernisiert und den aktuellen Erfordernissen aus der Landwirtschaft und der Naherholung angepasst. Das betrifft vor allem Hauptwegeverbindungen, die in ihrer Breite und Tragfähigkeit für moderne landwirtschaftliche Fahrzeuge ertüchtigt werden. Dabei wird eine mögliche Freizeitnutzung zum Radfahren und Spazierengehen mitbedacht.
Neben der Optimierung des ländlichen Wegenetzes werden in vielen Flurneuordnungsverfahren Verbesserungen von Gewässerstrukturen im Sinne einer ökologischen Entwicklung sowie des Schutzes der Landschaft bei Hochwasser oder Starregenereignissen durchgeführt. Durch diese Maßnahmen wird die Nutzbarkeit der Flächen langfristig gesichert und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz geleistet.
Einen weiteren wichtigen Aufgabenschwerpunk hat die Flurneuordnung im Zuge der Umsetzung planfestgestellter regionaler und überregionaler Infrastrukturprojekte, wie etwa beim Ausbau und Neubau von Straßen- und Schienenverbindungen. Solche Vorhaben gehen meist mit einem großen Flächenbedarf einher. Um die benötigte Fläche zu beschaffen, ist in der Regel der freihändige Grunderwerb vorgesehen. Kommt im Einzelfall kein Grundstücksgeschäft zustande, könnte der Projektverantwortliche zur Enteignung greifen. Die Unternehmensflurneuordnung schafft hier eine sozialverträgliche Alternative, indem sie den Flächenbedarf auf einen größeren Kreis von Eigentümerinnen und Eigentümern prozentual verteilt und so die Enteignung Einzelner vermieden werden kann.
Im Nachgang solcher Maßnahme liegt ein wesentliches Augenmerk auf dem Umgang mit Zerschneidungsschäden, die durch neue Infrastruktur entstehen können. Werden beispielsweise landwirtschaftliche Flächen durchschnitten oder bestehende Wegebeziehungen unterbrochen, erschwert dies die Bewirtschaftung erheblich. Auch ökologische Zusammenhänge, etwa die Vernetzung von Biotopen, können beeinträchtigt werden. Im Rahmen der Flurneuordnung werden solche Nachteile gezielt ausgeglichen oder zumindest deutlich reduziert. Das geschieht etwa durch die Neuordnung von Flächen, den Bau von Ersatzwegen oder die Schaffung neuer Vernetzungsstrukturen in der Landschaft.
Dadurch trägt die Flurneuordnung entscheidend dazu bei, Nutzungskonflikte zu entschärfen und eine nachhaltige Raumentwicklung zu ermöglichen.
