Der Weinbau steht derzeit weltweit vor vielen ernstzunehmenden Herausforderungen, die auch in Baden-Württemberg sichtbar sind: Der Weinkonsum ist insgesamt rückläufig. Dadurch sinkt die Nachfrage nach Wein, was nach den Gesetzen des Marktes zu sinkenden Erlösen der Weinbaubetriebe führt.
Gleichzeitig kämpfen unsere heimischen Winzerinnen und Winzer mit steigenden Produktionskosten. Vielerorts führt dies zur Aufgabe von Betrieben und Rebflächen.
Diese Aufgabe von Weinbergen hat nicht zuletzt auch Folgen für unsere Kulturlandschaft in Baden-Württemberg, die in vielen Bereichen vom Weinbau geprägt ist – nicht nur als Erwerbsquelle landwirtschaftlicher Betriebe, sondern auch im touristischen Sektor. Mit Rebflurneuordnungsverfahren unterstützen wir zum einen den Erhalt des Weinbaus. Aber auch der Strukturwandel kann damit so begleitet werden, dass die Landschaft für die Menschen, die dort leben und die Gäste, die diese Regionen bereisen, lebens- und liebenswert bleibt. Das gilt insbesondere in kleinräumigen weinbaulichen Spitzenlagen und in Steillagen, die landschaftsprägend sind.
Während eines Rebflurneuordnungsverfahrens entstehen durch Bodenordnung und auch durch Geländeumgestaltungen gut erschlossene und nutzbare Flächen. Ziel ist eine mögliche maschinelle Bewirtschaftung der Flächen, wodurch neben Arbeitszeit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringert werden kann. Neben der Schaffung von Rebterrassen oder Direktzuglagen werden Grundstücke sinnvoll zusammengelegt und das Wege- und Gewässernetz angepasst. Bei der Installation von Bewässerungsanlagen, die durch steigende Temperaturen immer mehr an Bedeutung gewinnen, unterstützt die Flurneuordnung ebenfalls.
In gut strukturierten Reblagen bietet die Flurneuordnungsverwaltung bodenordnerische Lösungen ohne investive Maßnahmen an. Dies gilt insbesondere auch für die Lagen, in denen die Bewirtschaftung von Weinbergen aufgegeben wird.
