EU-Agrarpolitik

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

EU

Die gemeinsame Europäische Agrarpolitik ist in der neuen Förderperiode (2023 bis 2027) gerechter, ökologischer und tierwohlorientierter.

Unsere heimische Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft: Sie erzeugt gesunde Lebensmittel, sie pflegt unsere Kulturlandschaft und sie leistet einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Eine ökonomisch starke und ökologisch nachhaltige Landwirtschaft hat daher für das Land Baden-Württemberg hohe Priorität.

Mit einem Budget von jährlich 6,3 Milliarden Euro für Deutschland ist die GAP das wichtigste agrarpolitische Steuerungsinstrument. Die neue GAP steht dabei in der laufenden Förderperiode (2023 - 2027) vor großen Herausforderungen: Der Verlust der biologischen Vielfalt in den Agrarlandschaften, die voranschreitende Klimakrise und die Sicherstellung der Ernährung auch in Krisenzeiten.

GAP-Reform bringt Verbesserungen für baden-württembergische Landwirtschaft

Die neue GAP ist für unsere heimischen landwirtschaftlichen Betriebe gerechter, weil die mittelständischen Familienbetriebe – das sind 90 Prozent der Betriebe in Baden-Württemberg – deutlich mehr gefördert werden. Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg erhalten zusätzlich zur Einkommensgrundstützung von rund 157 Euro / Hektar, die bis 2027 leicht sinken wird, eine deutlich erhöhte zusätzliche Förderung für die sogenannten Ersten Hektare: für die ersten 40 Hektar ca. 69 Euro / Hektar und von 41 bis 60 Hektar ca. 41 Euro / Hektar. Die Unterstützung für kleinere und mittlere Betriebe steigt damit von zusätzlich 1.980 Euro / Betrieb auf maximal 3.600 Euro / Betrieb. Das bedeutet eine klare Stärkung der kleinen und mittleren bäuerlichen Betriebe in Baden-Württemberg.

Junge Landwirtinnen und Landwirte werden ebenfalls besonders unterstützt. Die ergänzende Junglandwirte-Einkommensstützung wird von bisher 44 Euro / Hektar auf ca. 134 Euro / Hektar erhöht und der maximale Flächenumfang dafür wird von 90 auf 120 Hektar angehoben. Somit können Junglandwirte mit entsprechender beruflicher Qualifikation ab 2023 bis zu 16.080 Euro Förderung pro Jahr erhalten. Die Unterstützung wurde somit verdreifacht und kann jetzt bis zu rund 80.000 Euro in fünf Jahren betragen.

Baden-Württemberg konnte auch erreichen, dass die Umschichtung von der 1. Säule (Direktzahlungen) in die 2. Säule (Agrarumweltmaßnahmen) der GAP angemessen gestaltet wird - ansteigend von 10 Prozent in 2023 auf 15 Prozent bis 2026. Diese Um-schichtungsmittel werden vielen Betrieben bei uns zugutekommen, denn die Fördergel-der der Umschichtung fließen vor allem in die Bereiche Öko-Landbau, Agrarumwelt, Klima und Tierwohl, die in Baden-Württemberg in steigendem Umfang von den Betrieben nachgefragt werden.

Ebenso erfreulich ist die Einführung der gekoppelten Unterstützung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung. Für Mutterschafe und Mutterziegen sind nun ca. 34 Euro / Tier und Jahr und für Mutterkühe ca. 77 Euro pro Tier und Jahr vorgesehen. Davon profitieren nicht nur die Betriebe mit dieser besonders tierwohlorientierten Haltungsform, sondern durch die extensive Weidehaltung auch unsere Kulturlandschaft und Biodiversität.

Die neue GAP ist nicht nur gerechter, sie ist auch grüner und nachhaltiger

Die Zahlungen der GAP an die Landwirtinnen und Landwirte sind ab 2023 noch stärker als bisher an die Einhaltung von Umweltauflagen geknüpft. Die Verknüpfung wird als „Konditionalität“ bezeichnet. Die Verpflichtungen der Konditionalität umfassen die Einhaltung von Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, sowie Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung. Die Einhaltung der sogenannten „Konditionalität“ ist Grundvoraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen und die Zahlungen für Flächenmaßnahmen der 2. Säule. Landwirtinnen und Landwirte erhalten zudem weitere Direktzahlungen, wenn sie freiwillig konkrete Natur- und Umweltleistungen („Öko-Regelungen“) erbringen. Mit den Öko-Regelungen werden erbrachte Leistungen für Klima und Umwelt besonders gefördert. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen für mehr Biodiversität wie etwa freiwillige Flächenstilllegungen, freiwillige Bereitstellung von Biodiversitätsflächen, Extensivierung von Dauergrünland oder auch der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.

Neue Akzente in regionalen Förderprogrammen für die Landwirtschaft und zur Entwicklung des Ländlichen Raums

Baden-Württemberg bekommt in der neuen GAP-Förderperiode weiterhin die Möglichkeit, maßgeschneiderte Förderprogramme zur Entwicklung des Ländlichen Raums nach regionalen Erfordernissen anzubieten. Hierfür stellen wir in der sogenannten „2. Säule“ der GAP bis 2027 insgesamt 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, mit denen wir unsere 16 Förderprogramme stetig weiterentwickeln. Ein großer Teil der Gelder aus der 2. Säule dient dazu, gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, für die es „keinen Markt gibt“, zu honorieren. Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und die Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) zum Beispiel fördern Naturschutz, Kulturlandschaftspflege, Klima- und Ressourcenschutz, die Bewirtschaftung benachteiligter Gebiete und den Ökolandbau.

Baden-Württemberg setzt darüber hinaus neue Akzente in den Förderprogrammen zur ländlichen Entwicklung: Vor allem die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes und die Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes sollen dadurch erreicht werden. Zudem hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis zum Jahr 2030 auf 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche auszuweiten. Die Förderung der Ertragsversicherung im Obst- und Weinbau unterstützt die Betriebe bei der Minimierung der Risiken durch den Klimawandel im Obst- und Weinbau. Für die zukunftsfähige Nutztierhaltung sind Änderungen im Agrarinvestitions-Förderprogramm (AFP) sowie neue Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls im FAKT vorgenommen worden. Zur Stärkung des Wissensaustauschs werden neue Maßnahmen in der Weiterbildung angeboten. Ebenso werden mit neuen Fördermaßnahmen die Klimaresilienz und der Naturschutz in unseren Wäldern gestärkt. Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER, der Naturparkförderung und innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) werden zudem die erfolgreichen Programme zur Entwicklung des Ländlichen Raums fortgesetzt.

Einen Mitschnitt vom internationalen agrarpolitischen Kongress 2022 Green Deal – Herausforderungen, Chancen und Umsetzung in Baden-Württemberg und der Europäischen Union finden Sie in unserer Mediathek.

Weitere Informationen zu der neuen GAP-Förderperiode finden Sie unter www.gap-bw.de.

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