Biobetriebe

Förderung von Biobetrieben

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Kühe in einem Biobetrieb © Jan Potente

Der ökologische Landbau ist eine besonders umwelt- und ressourcenschonende Form der landwirtschaftlichen Erzeugung. Das Land Baden-Württemberg fördert diese Wirtschaftsweise insbesondere im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) mit der Fördermaßnahme „Ökolandbau“ (D2).

Betriebe, die beim Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) an der Maßnahme Ökologischer Landbau teilnehmen, müssen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 vollständig erfüllen und werden von einer unabhängigen, zertifizierten Kontrollstelle für den ökologischen Landbau kontrolliert und zertifiziert.

Als einzuhaltende Auflagen gelten zum Beispiel:

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel,
  • vielfältige Fruchtfolgen,
  • verstärkter Anbau von Leguminosen, also sehr eiweißhaltigen Pflanzen mit der Fähigkeit der biologischen Stickstoffbindung aus der Luft. Der Anbau von Leguminosen fördert die Bodenqualität und trägt zur Anreicherung von Stickstoff im Boden für die Folgekultur bei.
  • Außerdem gelten im ökologischen Landbau weitere, besondere Vorschriften für die Fütterung und Haltung von Nutztieren.

Im Rahmen von FAKT II können Betriebe eine Förderung für die gesamtbetriebliche Umstellung auf ökologischen Landbau oder für die Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform erhalten. Für die Umstellungsphase, das heißt in den ersten zwei Jahren, werden höhere Fördersätze gewährt. Danach erhalten die Betriebe eine Beibehaltungsprämie.

Umweltschonende Pflanzenerzeugung

Auch der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Neben dem ökologischen Landbau gibt es im Förderprogramm FAKT II beispielsweise auch die Maßnahmenkategorie „E - Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen“. Dabei werden Betriebe gefördert, die ihre Pflanzenproduktion, insbesondere im Ackerbau- und Dauerkulturbereich, umweltschonend gestalten und biologische oder biotechnische Verfahren anwenden. Ziel ist die deutliche Reduktion des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Dies geschieht z. B. durch:

  • die Förderung alternativer Methoden wie Nützlings- oder Pheromoneinsatz, oder
  • die Förderung herbizidfreier Bewirtschaftungssysteme.

Die Maßnahmen, auch in Verbindung mit den zahlreichen FAKT II-Grünlandmaßnahmen und weiteren FAKT II-Maßnahmen, richten sich auch ausdrücklich an konventionelle Betriebe, die umweltschonende Pflanzenerzeugung betreiben und durch eine Förderung im Rahmen von FAKT II unterstützt werden möchten. Sie wird häufig von Betrieben in Anspruch genommen, die aus betrieblichen Gründen noch keinen vollen Umstieg auf den ökologischen Landbau vornehmen können. Zudem bestehen zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Maßnahmen, auch mit „Ökolandbau“ (D2).

Rund 180.000 Hektar Öko-Fläche im Land über FAKT II im Jahr 2024 gefördert

Seit Beginn des Förderprogrammes (damals mit dem Namen: Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich MEKA) im Jahr 1995 nimmt der Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Baden-Württemberg stetig zu. Rund 180.000 Hektar ökologisch bewirtschaftete Flächen wurden in 2024 in Baden-Württemberg über FAKT II gefördert. Im Jahr 2023 wurden die Prämien in FAKT II im Zuge des Beginns der GAP-Förderperiode 2023-2027 angepasst. Landwirtinnen und Landwirte erhalten als Ausgleichsleistung für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise jeweils 240 Euro je Hektar Acker- und Grünlandfläche, für Gartenbauflächen 680 Euro und für Dauerkulturflächen 1.000 Euro je Hektar. In der Umstellungsphase wird eine deutlich höhere Einführungsprämie gewährt (siehe Tabelle). Zusätzlich bekommen die Öko-Betriebe für die erforderlichen Kontrollen durch unabhängige, zertifizierte Öko-Kontrollstellen einen Transaktionskostenausgleich von 40 Euro je Hektar, maximal 600 Euro je Betrieb im Jahr.

Gerade in der herausfordernden Umstellungsphase, in der die Betriebe bereits nach den strengen EU-Richtlinien ökologisch produzieren, aber ihre Erzeugnisse noch nicht als Bio-Ware verkaufen können, werden sie mit der FAKT II-Einführungsprämie noch besser unterstützt.

Fördersätze in FAKT II – Maßnahme D2 Ökologischer Landbau (seit 2023)

Nutzung

Einführung*

Beibehaltung

Acker-/Grünland

430 €/Hektar

240 €/Hektar

Gartenbau

950 €/Hektar

680 €/Hektar

Dauerkulturen

1.450 €/Hektar

1.000 €/Hektar

Kontrollkostenzuschuss

40 €/Hektar bis maximal 600 €/Betrieb

40 €/Hektar bis maximal 600 €/Betrieb

* Umstellende Betriebe erhalten die Einführungsprämie einmalig für maximal zwei Jahre.

 

       

Das Land Baden-Württemberg verfolgt das Ziel, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche bis 2030 auf 30 – 40 % zu erhöhen. Durch die Förderung über FAKT II wird der Einstieg in die ökologische Landwirtschaft erleichtert, während bestehende Öko-Betriebe in ihrer Arbeit gestärkt werden. Damit leistet das Förderprogramm FAKT II einen zentralen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles.

Weitere Informationen zu FAKT II sind verfügbar unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Agrarumwelt_+Klimaschutz+und+Tierwohl+_FAKT_?QUERYSTRING=Fakt

Infoquellen

FAKT-Förderung

www.bio-aus-bw.de

Förderwegweiser - Infodienst - Förderung