Ökoprodukte liegen im Trend. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland sowie der Umsatz, den die Branche mit Bio-Lebensmitteln erzielt, wächst stetig. Zwei Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg kaufen regelmäßig Produkte aus ökologischem Anbau.
Damit auch Bio drin ist, wo Bio drauf steht, führt Baden-Württemberg seit 2002 als einziges Bundesland ein spezielles Untersuchungsprogramm für Lebensmittel aus ökologischem Landbau durch.
Wann gilt ein Produkt als Bio?
Die mit "Bio", "Öko" oder einer gleichsinnigen Bezeichnung beworbenen Lebensmittel unterliegen den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung: Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sowie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen nicht verwendet werden. Außerdem ist die Lebensmittel-Bestrahlung verboten und die Verwendung von Düngemitteln stark eingeschränkt. Anbauverfahren und Kontrollvorschriften sind genau festgelegt. Bei verarbeiteten Lebensmitteln dürfen Lebensmittelzusatzstoffe nur sehr eingeschränkt verwendet werden. Liegt ein nachgewiesener Verstoß gegen die Anforderungen der Öko-Verordnung vor, wird die Kennzeichnung „Bio“ als Irreführung beanstandet.
Welche Ziele verfolgt das Ökomonitoring-Programm?
Ziel des Ökomonitoring-Programms ist es, in dem weiter stark expandierenden Marksegment Verbrauchertäuschungen besser zu erkennen und das Verbrauchervertrauen in die Qualität ökologisch erzeugter Lebensmittel zu stärken. Zielsetzungen sind daher:
- Statuserhebung der Belastung ökologisch erzeugter Lebensmittel mit Rückständen (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel und Kontaminanten wie Dioxine)
- Vergleich von Öko-Lebensmitteln aus einheimischer Produktion mit Öko-Produkten anderer Herkunft, insbesondere Drittländern
- Feststellung von Verbrauchertäuschungen aufgrund falscher Bio-Kennzeichnung
- Vergleich von Öko-Lebensmitteln mit konventioneller Ware
- Stärkung des Verbrauchervertrauens in die Qualität ökologisch erzeugter Lebensmittel durch eine effiziente und glaubwürdige Kontrolle sowie Transparenz der Ergebnisse.
Wie wird das Ökomonitoring-Programm umgesetzt?
Das Ökomonitoring-Programm erfolgt im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Lebensmittel aus ökologischem Anbau werden systematisch zum Beispiel auf Rückstände und Kontaminanten untersucht. Das Ökomonitoring ist ein Gemeinschaftsprojekt der vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württembergs (CVUAs) in enger Zusammenarbeit mit der Öko-Kontrollbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe, wobei das CVUA Stuttgart die Koordination und Organisation übernimmt.