Grünland hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition und erfüllt unbestritten zahlreiche ökologische Funktionen zum Beispiel für Klima und Biodiversität, aber auch Wasser- und Artenschutz. Grünland bietet Lebensraum für zahlreiche Arten.
Bei der Bewirtschaftung von Grünland ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen. beispielsweise zur Bestandsführung, seiner Umweltwirkung und der Verwertung. Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf unterstützt mit hoher Expertise bei fachlichen Themen. Durch Praxisversuche werden Erkenntnisse gewonnen, die in Fachschulunterricht und in Beratung einfließen. Das LAZBW erstellt außerdem Handlungsempfehlungen, um den Wissenstransfer in die Praxis zu gewährleisten. Die Auswirkungen des Klimawandels rücken dabei verstärkt in den Fokus.
Bei Grünlandflächen spielt die Artenzusammensetzung eine wichtige Rolle. Einzelne Pflanzenarten können andere dominieren und sich dadurch unerwünscht stark verbreiten. Auch deren Giftigkeit für Weidetiere bzw. in der grünlandbasierten Fütterung ist von entscheidender Bedeutung. Eine angepasste Bewirtschaftung kann die Artenzusammensetzung auf Flächen steuern. Verschiedene Pflanzen können wiederum unterschiedliche Vorteile mit sich bringen. Zum Schutz des Klimas, aber auch der Biodiversität und zur Bereitstellung eiweißhaltiger heimischer Nahrungs- und Futtermittel spielen beispielsweise Leguminosen eine wichtige Rolle.
Das Land fördert daher den Leguminosenanbau über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II). Auch die Eiweißinitiative des Landes hat zum Ziel, den Anbau von Leguminosen zu fördern und dadurch auch den Eiweißertrag von Grünland- und Ackerfutterflächen zu steigern.
Häufige Fragen
Grünland hat in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Unsere Wiesen und Weiden gehören zu den artenreichsten Kulturlandschaften in Europa. In Baden-Württemberg ist ein Dauergrünlandumwandlungsverbot im baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) geregelt – mit dem Ziel, wertvolle Wiesen und Weiden zu erhalten. Das Dauergrünlandumwandlungsverbot dient dem Klimaschutz und unterstützt zugleich die Ziele des Arten-, Boden- und Gewässerschutzes. Denn bei der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland wird der im Boden enthaltene Humus in erheblichem Maße abgebaut. Dabei wird CO2 freigesetzt und damit das Klima belastet.
Die untere Landwirtschaftsbehörde kann im Einzelfall auf schriftlichen Antrag eine Ausnahme vom Dauergrünlandumwandlungsverbot erlassen. In der Regel muss der Verlust des Dauergrünlands durch Umwandlung einer bisher nicht als Dauergrünland genutzten Fläche ausgeglichen werden. Dabei dienen die Ausnahmen einer praxisgerechten Umsetzung des Dauergrünlandumwandlungsverbots. Die Umwandlung von Dauergrünland mit hoher Erosionsgefährdung oder auf Moorböden und anmoorigen Böden ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Bei der Entscheidung wird immer die untere Naturschutz-, Bodenschutz- und Wasserbehörde eingebunden. Weitergehende naturschutz-, bodenschutz- und wasserrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Auch im Bereich der Agrarförderung sind Vorgaben (sog. Konditionalität) im Zusammenhang mit einer Dauergrünlandumwandlung zu beachten; um den Anteil an Dauergrünland zu erhalten, darf dieses grundsätzlich nur mit Genehmigung in andere landwirtschaftliche Nutzungen umgewandelt werden.
Eine Extensivierung bzw. Aushagerung von Grünlandstandorten ist vielerorts aus naturschutzfachlicher Sicht zu begrüßen. Dies beinhaltet unter anderem den Abtransport des Schnittgutes nach der jährlichen Mahd sowie der Verzicht des Einsatzes von mineralischem Stickstoff und Gülle. Wenn der Grünlandaufwuchs spät gemäht wird, bietet er auch, insbesondere durch die Blütenbildung verschiedener Kräuter, eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten und auch Rückzugsraum insbesondere für Niederwild. Auch eine frische Mahdgutübertragung kommt zur Artenanreicherung in Betracht. Beim Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) sind unter dem Themenschwerpunkt Artenvielfalt weitere Informationen zu finden, um die Biodiversität in Grünland zu steigern.
In Baden-Württemberg wird ein breites Portfolio passgenauer Förderung angeboten. Im Zentrum steht das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II). Das Ziel von FAKT II ist unter anderem der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der tiergerechten Haltung von Nutztieren. FAKT II bietet neben weiteren neuen Maßnahmen eine verbesserte Förderung der Grünlandstandorte. Auch von einer stärkeren Förderung des Ökologischen Landbaus können Grünlandbetriebe profitieren.
Daneben beinhalten auch die bundesweiten Öko-Regelungen verschiedene Grünland-Maßnahmen.