Allgemeinverfügungen
Rhein-Neckar-Kreis:
Afrikanische Schweinepest (ASP): Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis - Rhein-Neckar-Kreis
Stadt Heidelberg:
Afrikanische Schweinepest: Stadt Heidelberg trifft Sicherheitsmaßnahmen
Stadt Mannheim:
Neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor ASP
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2167 der Kommission vom 19. August 2024
Karte zur Durchführungsverordnung (pdf)
Aufgrund des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis wurde die Listung für Baden-Württemberg angepasst. Vorab waren bereits gewisse Gebiete der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises aufgrund des ASP-Falls in Grenznähe (bei Biblis) gelistet.
Die digitale Karte mit Zoom-Funktion finden Sie unter folgendem Link: EU ASF zoning measures (last update: 19/08/2024) (arcgis.com)
Aktuelle Information
Aktualisierung vom 9. August: Im Nachgang zur Pressemitteilung und Pressekonferenz mit Herrn Minister Peter Hauk MdL zum ASP-Verdachtsfall im Rhein-Neckar-Kreis vom 9. August 2024, können wir Ihnen mitteilen, dass nun auch das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems den positiven Befund Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) offiziell bestätigt hat. Die für die amtliche Seuchenfeststellung notwendige Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut liegt somit vor.
Informationen zu Sperr- und Sicherheitszone, sowie Verwahrstellen
Kartierung der aktuellen Gebietskulisse (Stand 09.08.2024) der Sperrzonen I und II sowie einer „Sicherheitszone“ mit vollumfänglicher Beprobungspflicht für Wildschweine.
In den kartierten Kreisen wird dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro/Tier für die Probenahme bei erlegten Wildschweinen gewährt. Für Rückfragen sowie für den Erhalt von Probenentnahme- und Versandmaterial bitte an das zuständige Veterinäramt wenden.
Für die seuchenhygienische Entsorgung von Aufbruch, Tierkörperteilen und verendet aufgefunden Wildschweinen (immer untersuchungspflichtig!) wurden landesweit sog. Verwahrstellen eingerichtet. Die Verteilung dieser Verwahrstellen innerhalb der ASP-Sperrzonen bzw. angrenzenden Gebieten des Rhein-Neckar-Kreises und dem gesamten Neckar-Odenwaldkreis finden Sie auf der Kartierung mit beigefügter Adressliste. Ggf. die Adressliste auch separat von der Kartierung der Verwahrstellen einstellen.
Kartierung Verwahrstellen (pdf)
Adressen Verwahrstellen (pdf)
Ein ergänzendes verstärktes Monitoring zur Früherkennung eines ASP-Seucheneintrags bei Wildschweinen außerhalb der ASP-Sperrzonen wird durchgeführt: