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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Allgemeinverfügungen

Rhein-Neckar-Kreis:
Afrikanische Schweinepest (ASP): Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis - Rhein-Neckar-Kreis

Stadt Heidelberg:
Afrikanische Schweinepest: Stadt Heidelberg trifft Sicherheitsmaßnahmen

Stadt Mannheim:
Neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor ASP

 

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2167 der Kommission vom 19. August 2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2167 DER KOMMISSION vom 19. August 2024 zur Änderung des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 (pdf)

Karte zur Durchführungsverordnung (pdf)

Aufgrund des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis wurde die Listung für Baden-Württemberg angepasst. Vorab waren bereits gewisse Gebiete der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises aufgrund des ASP-Falls in Grenznähe (bei Biblis) gelistet.

Die digitale Karte mit Zoom-Funktion finden Sie unter folgendem Link: EU ASF zoning measures (last update: 19/08/2024) (arcgis.com)

 

Aktuelle Information

Aktualisierung vom 9. August: Im Nachgang zur Pressemitteilung und Pressekonferenz mit Herrn Minister Peter Hauk MdL zum ASP-Verdachtsfall im Rhein-Neckar-Kreis vom 9. August 2024, können wir Ihnen mitteilen, dass nun auch das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems den positiven Befund Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) offiziell bestätigt hat. Die für die amtliche Seuchenfeststellung notwendige Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut liegt somit vor.

 

Informationen zu Sperr- und Sicherheitszone, sowie Verwahrstellen

Kartierung der aktuellen Gebietskulisse (Stand 09.08.2024) der Sperrzonen I und II sowie einer „Sicherheitszone“ mit  vollumfänglicher Beprobungspflicht für Wildschweine.
In den kartierten  Kreisen wird dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro/Tier für die Probenahme bei erlegten Wildschweinen gewährt. Für Rückfragen sowie  für den Erhalt von Probenentnahme- und Versandmaterial bitte an das zuständige Veterinäramt wenden.

Aktuelle Gebietskulisse

Für die seuchenhygienische Entsorgung von Aufbruch, Tierkörperteilen und verendet aufgefunden Wildschweinen (immer untersuchungspflichtig!) wurden landesweit sog. Verwahrstellen eingerichtet. Die Verteilung dieser Verwahrstellen innerhalb der ASP-Sperrzonen bzw. angrenzenden Gebieten des Rhein-Neckar-Kreises und dem gesamten Neckar-Odenwaldkreis finden Sie auf der Kartierung mit beigefügter Adressliste. Ggf. die Adressliste auch separat von der Kartierung der Verwahrstellen  einstellen.

Kartierung Verwahrstellen (pdf)

Adressen Verwahrstellen (pdf)

Ein ergänzendes verstärktes Monitoring zur Früherkennung eines ASP-Seucheneintrags bei Wildschweinen außerhalb der ASP-Sperrzonen wird durchgeführt:

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ordnet verstärktes Monitoring von Wildschweinen und verendeten Hausschweinen an

Afrikanische Schweinepest - Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der ASP