Tierseuche

Biosicherheit

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Tiergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse führen im Auftrag des Landes Biosicherheitsberatung durch.

Die Biosicherheitsberatung für die schweinehaltende und geflügelhaltende Betriebe wird seit Ende Mai durch die Tiergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg wahrgenommen. Das Angebot besteht für alle geflügel- und schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg unabhängig von ihrer Betriebsart, Betriebsgröße und Haltungsform. Nach den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes und dem nationalem Tiergesundheitsgesetz sind alle Landwirte verpflichtet Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten um den Eintrag von Tierseuchenerregern zu vermeiden.

Die Beratung umfasst einen gemeinsamen Betriebsrundgang, bei dem alle Funktionsbereiche ihrer Tierhaltung begutachtet werden, insbesondere:

  • Bauliche Begebenheiten
  • Personen- und Tierverkehr innerhalb und außerhalb des Betriebes
  • Herkunft und Lagerung von Futter, Einstreu, Beschäftigungsmaterial
  • Verwendete Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge
  • Überprüfung der Arbeitsabläufe
  • Mist- und Güllelagerung
  • Kadaverlagerung und –entsorgung

Anschließend werden Empfehlungen zur Verbesserung der Biosicherheit im Betrieb erstellt.

Ansprechpartner sind die Tierärztinnen und Tierärzte der Tiergesundheitsdienste Baden-Württemberg:
Kontaktdaten der einzelnen Standorte