Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung, die sich seit 2014 in Europa verbreitet. In Deutschland wurde die ASP erstmals im Jahr 2020 festgestellt. Ein Impfstoff steht derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die weitere Ausbreitung der Tiersuche zu verhindern.
Mit Blick auf die ASP ergeben sich einige Fragen, die nachfolgend beantwortet werden.
Fragen der Bevölkerung
Nein. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht, da der Erreger nicht auf Menschen übertragbar ist und keine Infektion hervorrufen kann. Dies gilt auch für den Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Produkten.
Die Übertragung und Weiterverbreitung erfolgt direkt von Wild- oder Hausschweinen auf andere Wild- oder Hausschweine, hier insbesondere über das Blut angesteckter Tiere. Darüber hinaus kann das Virus auch indirekt übertragen werden über verunreinigte Gegenstände (Werkzeuge, Schuhe, Kleidung etc.), kontaminiertes Futter oder unachtsam weggeworfene Lebensmittel von infizierten Schweinen.
Das ASP-Virus kann durch das Verfüttern von Speiseabfällen auf gehaltene Schweine bzw. durch das unachtsame Wegwerfen von Lebensmitteln in der Natur auf Wildschweine übertragen werden. Dies ist der Hauptübertragungsweg über größere Entfernungen bei Neuausbrüchen in bis dahin ASP-freie Gebiete. Dabei ist vor allem Reiseproviant (Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse) und gekühltes Fleisch besonders gefährlich, da das ASP-Virus in diesen Erzeugnissen monatelang überleben kann.
Infolge des generell hohen Risikos für den Eintrag einer Tierseuche sowie einer auf Menschen übertragbaren Infektionskrankheit ist das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union zum persönlichen Verbrauch („Reiseproviant”) beziehungsweise der Fernabsatz von Kleinsendungen an tierischen Lebensmitteln per Post aus Drittländern seit dem Jahr 2004 EU-weit verboten.
Alle Bürgerinnen und Bürger und insbesondere Reisende müssen dieses Verbot ganz konsequent einhalten, um eine ASP-Einschleppung nach Deutschland in bisher seuchenfreie Gebiete mit den damit verbundenen enormen wirtschaftlichen Folgeschäden zu verhindern. An dieser Stelle setzt derzeit die Vorbeugung in Deutschland an. Seit mehreren Jahren finden daher Plakataktionen an den Autobahnraststätten statt und an Reisende werden Flyer zur ASP in verschiedenen Sprachen verteilt.
Reisen in betroffene Regionen sind möglich. Die dortigen behördlichen Anordnungen sind jedoch strikt zu befolgen. Gegenstände von Haus- und Wildschweinen dürfen nicht aus den Sperrzonen mitgebracht werden und aus Drittstaaten generell nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Vor einer Reise sollte man sich über die dortige ASP-Situation informieren.
Schweinefleischhaltige Speiseabfälle sind in geschlossenen Müllbehältern wildschwein-sicher zu entsorgen. Das gilt für das Vesperbrot an der Autobahnraststätte genauso, wie für die übrig gebliebene Wurst an der Grillstelle im Wald. Werfen Sie derartige Abfälle nicht in der freien Landschaft weg!
Die Verfütterung von Speiseresten und Speiseabfällen an Nutztiere ist generell verboten. Dies gilt auch für Wildschweine, die in Schaugehegen gehalten werden.
Berühren Sie den Kadaver nicht, prägen Sie sich den Fundort, wenn möglich mit GPS-Daten über das Smartphone, ein und melden Sie den Fund dem zuständigen Veterinäramt. Wenn sie dieses nicht erreichen können, melden Sie den Fund bei der Polizei.
Landwirtschaft und Jägerschaft ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um ein Ausbreiten der ASP in unseren heimischen Haus- und Wildschweinebeständen bestmöglich zu verhindern.
Die Jäger im Land arbeiten derzeit daran, die Wildschweinbestände abzusenken. Unterstützen können Sie die Jägerschaft dabei, indem Sie Verständnis für groß angelegte und revierübergreifende Drückjagden aufbringen. Dabei kann es zu Beeinträchtigungen beim Betreten des Waldes oder zu Straßensperrungen kommen. Meist sind diese nur von kurzer Dauer und die Jägerschaft ist bemüht, sie auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auch können Sie unseren Jägern bei Ihrer wichtigen Arbeit helfen, indem Sie gezielt Wildfleisch, am besten Wildschwein, aus heimischer Jagd nachfragen.
Die Schweine haltenden Betriebe im Land ergreifen sog. „Biosicherheitsmaßnahmen“, um die Einschleppung von Krankheitserregern in ihre Tierbestände zu verhindern und ihre Tiere gesund zu erhalten. Dazu gehört es auch, dass Ställe von unbefugten Dritten nicht betreten werden. Bitte halten Sie sich an diese Anweisung und betreten Sie keine entsprechenden Bereiche.
Nach den jeweils geltenden Allgemeinverfügungen für die Sperrzone II ist die Nutzung von eingefriedeten Bereichen oder den üblicherweise genutzten Aufenthaltsflächen möglich. Im Übrigen sind die befestigten/angelegten Wege zu nutzen; beim Spielen und Toben dürfen die Wege nicht verlassen werden. In der Sperrzone I bzw. der Sicherheitszone ist der Betrieb von Waldkindergärten derzeit uneingeschränkt möglich.
Ja, wenn die Kinder nur Müll aufsammeln, der auf den Wegen liegt, und nicht daneben oder in angrenzenden Wiesen/im Wald. Auch bei einer Müllsammelaktion dürfen nur die befestigten/angelegten Wege genutzt werden.
Welche Wege genutzt werden können, ist ebenfalls in der Allgemeinverfügung für die Sperrzone II geregelt – s. Ziff. 1.1.6.. Es ist ausnahmsweise erlaubt, die befestigten/angelegten Wege zu verlassen, um sich auf eine üblicherweise genutzte Aufenthaltsfläche zu bewegen, wenn der Weg nicht länger als 15m ist und entsprechend eingesehen werden kann.
Lageabhängig können die Maßnahmen verschärft oder gelockert werden. Wir gehen derzeit von einer Gültigkeitsdauer unserer Verfügungen von 6 Monaten aus; in Abhängigkeit der Gesamtlageentwicklung (neue Funde, etc.) können die Einschränkungen aber bis zu 2 Jahre andauern.
Im das ASP-Geschehen räumlich einzugrenzen, wurde im Stadtgebiet Mannheim, im Stadtgebiet Heidelberg sowie im Rhein-Neckar-Kreis ein Elektro-Zaun errichtet. Dieser 4-litzige Zaun mit etwa 100 cm Höhe befindet sich in der Regel nicht in unmittelbarer Nähe von Geh- oder Radwegen. Von diesem Zaun geht jedoch keine – für Menschen gefährliche – Spannung aus. Die Zäune sind batteriebetrieben.
Nein. Die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite der Stadt Mannheim sowie des Rhein-Neckar-Kreises abrufbar. Zudem wird bei Neuerlass der Verfügungen die Presse informiert. Im Rhein-Neckar-Kreis erfolgt auch eine regelmäßige Informationsweitergabe an die Kreiskommunen.
Bitte verständigen Sie das jeweils zuständige Veterinäramt. Dabei teilen Sie idealerweise auch die GPS-Daten des Kadavers oder des Ortes, an dem Verwesungsgeruch wahrgenommen wurde, mit.
Stadt Mannheim: veterinaerdienst@mannheim.de
Rhein-Neckar-Kreis: Melden Sie sich – gerne auch per WhatsApp unter der Rufnummer 0175/8291855 oder unter der 112 (Integrierte Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis gGmbH).
Hierüber liegen keine abschließenden Informationen vor. Wir empfehlen jedoch, sich unbedingt von erkrankten – aber auch gesunden – Tieren fernzuhalten.
Anträge können zunächst formlos gestellt werden.
Stadt Mannheim: Wenden Sie sich bitte an veterinaerdienst@mannheim.de. Ihnen wird dann ein Vordruck zur Verfügung gestellt werden, der entscheidungsrelevante Punkte abfragt. Perspektivisch wird der Vordruck ins Internet eingestellt werden.
Rhein-Neckar-Kreis: Wenden Sie sich an infoASP@rhein-neckar-kreis.de. Die Kolleginnen und Kollegen setzen sich gerne mit Ihnen in Verbindung.
Wir bauen sowohl in der Stadt Mannheim als auch im Rhein-Neckar-Kreis eine FAQ-Liste auf, die regelmäßig aktualisiert wird. Die FAQs finden Sie auf der jeweiligen Internetpräsenz der Stadt bzw. des Kreises.
Gerne können Sie sich für Fragen auch an folgende E-Mail-Adressen wenden:
Stadt Mannheim: veterinaerdienst@mannheim.de
Rhein-Neckar-Kreis: infoASP@rhein-neckar-kreis.de
Weiterführende Links
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beantwortet häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest: Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verbraucher können auf folgenden Internetseiten weitere Informationen über die Afrikanische Schweinepest finden:
Friedrich-Loeffler-Institut: Afrikanische Schweinepest
Europäische Kommission: African Swine Fever (englischsprachiger Text)
Wie stecken sich Schweine an der Afrikanischen Schweinepest an? Erfahren Sie mehr:
Video (Trickfilm) wie die Infektion mit ASP zwischen Schweinen abläuft
Helfen Sie mit! Mit dem richtigen Umgang mit Speiseresten kann jeder dazu beitragen, die heimischen Wildschweine und unsere Hausschweine vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen.
Schweinepest - Infoplakat [PDF]