Tierseuche

Häufige Fragen zur Jagdsausübung

Wildschweine (Foto: © Seitler, Wildforschungsstelle)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende, gefährliche Viruserkrankung, die sich seit einigen Jahren in Osteuropa ausbreitet und in Richtung Deutschland auf dem Vormarsch ist. Ein Impfstoff steht derzeit und auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Durch ihren Hegeauftrag sind die Jäger gewohnt, sich für gesunde Wildtierbestände stark zu machen. Mit Blick auf die ASP ergeben sich einige Fragen, die nachfolgend beantwortet werden:

Wie erkenne ich als Jäger ein an der ASP erkranktes Stück Schwarzwild?

Die Infektion führt beim Schwarzwild zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Nicht selten treten auch Durchfall und Blutungen auf. Erkrankte Tiere zeigen oft nur eine geringe Fluchtbereitschaft, wirken desorientiert und träge. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt innerhalb von ein bis zwei Wochen bei infizierten Schweinen zum Tod. Beim Aufbrechen deuten vergrößerte „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder der Unterhaut auf eine ASP-Infektion hin. In der Lunge und den Atemwegen kann sich schaumiges Exsudat befinden. Das Fehlen solcher Symptome schließt jedoch die Afrikanische Schweinepest nicht aus. Daher ist bei allen verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild oder verendetes Unfallwild) eine Laboruntersuchung auf ASP durchzuführen.

Wie ist im Fall eines Totfundes vorzugehen?

Wegen des erhöhten Risikos der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ist verendet aufgefundenes Schwarzwild bei unklarer Todesursache (kein Unfallwild) zunächst an Ort und Stelle zu belassen und umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.veterinaeraemter-bw.de/. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen, insbesondere über Art und Umfang der Probenahme, Bergung und Entsorgung bzw. Zuführung solcher Stücke an die Untersuchungsämter. In der Regel ist die Beprobung mittels Tupfer (getränkt mit bluthaltiger Flüssigkeit) ausreichend.

Die Beprobung von verendetem Unfallwild kann mittels Blutproben (2 Röhrchen) oder Bluttupfer vorrangig durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen.
Verendetes Schwarzwild ist immer zu beproben und möglichst in einer Verwahrstelle zu entsorgen.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Dichte der Schwarzwildpopulation und dem ASP-Seuchenrisiko?

Nach allem, was über die ASP bekannt ist, ist die Absenkung der Schwarzwildbestände eine entscheidende Voraussetzung zur Minimierung der Risiken eines Seucheneintrags und zur Verhinderung einer schnellen Seuchenausbreitung bei einem Ausbruch. Je höher die Schwarzwildbestände im Land sind, desto schneller wird sich die ASP im Falle eines Seucheneintrags ausbreiten. Eine hohe Bestandsdichte wirkt wie ein „Brandbeschleuniger“. Die Erfahrungen aus der Tschechischen Republik, Polen und dem Baltikum belegen: käme es bei Bestandsdichten, wie sie derzeit in Baden-Württemberg vorgefunden werden, zu einem Ausbruch, dann wäre die Situation mit jagdlichen Maßnahmen nicht mehr in Griff zu bekommen.

Welche jagdpraktischen Möglichkeiten bestehen für die Jagdausübungsberechtigten, um hohe Schwarzwildbestände abzusenken?

Zur Reduktion der Schwarzwildbestände gibt es keine Patentlösung. Baden-Württemberg setzt auf ein ausgewogenes und fachlich fundiertes Bündel an Maßnahmen, die den Jägern ihre wichtige Arbeit erleichtern. Der Einsatz von künstlichen Lichtquellen, die tierschutzkonforme und jagdethisch vertretbare Liberalisierung von jagdrechtlichen Beschränkungen sowie zahlreiche flankierende Maßnahmen unterstützen unsere Jägerschaft. Dazu zählt beispielsweise auch der versuchsweise Einsatz von Sau- und Frischlingsfängen durch untere Forstbehörden. Auch das Thema Nachtsichtoptik in Verbindung mit der Zieloptik wird derzeit diskutiert.

Ein allgemein anerkanntes Mittel zur Schwarzwildreduktion ist die Durchführung revierübergreifender Bewegungsjagden. Engagierte Jäger können durch ihre Teilnahme an gut vorbereiteten und groß angelegten Drückjagden zu einer effizienten Reduktion der Schwarzwildbestände beitragen.

Ein wichtiger Hinweis zum Schutz führender Bachen: Solange die Tierseuche im Land noch nicht ausgebrochen ist, steht der Schutz von Elterntieren nicht zur Diskussion. Allerdings sind die Schwarzwildbestände ohne Bachenabschuss nicht wirksam zu regulieren. Insbesondere junge Bachen tragen maßgeblich zum Populationszuwachs bei. Sieben von zehn Frischlingen werden von jungen Bachen gefrischt. Um Jäger zu schützen, die sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Seuchenprävention bewusst sind und beherzt jagen, hat das Ministerium geregelt, dass ein fahrlässiger („versehentlicher“) Abschuss einer führenden Bache im Rahmen von Bewegungsjagden im Zeitraum vom 15. Oktober bis 31. Januar nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen ist. Das vorsätzliche Erlegen einer führenden Bache ist jedoch weiterhin strafbar.

Was hat es mit dem ASP-Monitoring auf sich?

Je früher ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im heimischen Schwarzwildbestand festgestellt wird, desto besser ist dieser unter Kontrolle zu bekommen. Nur durch eine flächendeckende Beteiligung der Jägerschaft am Schweinepestmonitoring können ein Seucheneintrag zeitig erkannt und die notwendigen seuchenrechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Daher sind die Jäger aufgefordert, Proben für die Laboruntersuchung zu entnehmen und an die Landesuntersuchungsämter einzusenden („Blutentnahmeröhrchen“, Bluttupferproben). Alle durch die Jagdausübungsberechtigten an die Untersuchungsämter eingesandten Proben werden untersucht. Besonders wichtig ist die Untersuchung von verendet aufgefundenen Tieren (Fallwild, verendetes Unfallwild) sowie von Tieren mit Krankheitserscheinungen, sog. bedenklichen Merkmalen.

Das Merkblatt zur Entnahme von Proben  und den aktuellen Untersuchungsantrag finden Sie hier.

Was muss ich als Jäger/in sonst noch beachten?

Im Ausland sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, bei der Jagd möglichst gemieden werden. Vor einer Auslandreise sollten Jäger sich im Vorfeld informieren, ob es sich um eine von der ASP betroffene Region handelt (aktuelle Informationen finden sich auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts). Bei Jagdreisen sollten Jäger verstärkt auf die Biosicherheit achten. Dies betrifft Kleidung, Schuhe, Jagdausrüstung und Fahrzeuge. Diese sollten nach der Verwendung gründlich gereinigt und möglichst desinfiziert werden. Die Ausrüstung darf ohne vorherige Desinfektion auf keinen Fall in die Nähe von Haus- und Wildschweinen gebracht werden. Ebenfalls ist auf die Mitnahme von Schweinefleischprodukten aus betroffenen Regionen zu verzichten (z.B. Wurst, Schinken und tiefgekühltes Fleisch), da das Virus über Monate in diesen Lebensmitteln überlebensfähig ist. Auch Jagdtrophäen von Wildschweinen sollten von dort nicht mitgebracht werden.

Neben der starken Bejagung des Schwarzwildes und der Mitwirkung am Schweinepestmonitoring ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerschaft ganz entscheidend zur Verhinderung der Seuchenverbreitung:

  • Zuführung des Schwarzwildaufbruchs über die Verwahrstellen zur Tierkörperbeseitigung; in keinem Fall sollte Schwarzwildaufbruch auf den Jagdflächen entsorgt werden.
  • Speiseabfälle tierischer Herkunft sind für Schwarzwild unzugänglich zu entsorgen.
  • Werden Auffälligkeiten (Fallwild, abgekommene Tiere, oben beschriebene Merkmale) festgestellt, ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.
  • Bei Reisen in Regionen mit einem ASP-Verdacht oder -Ausbruch bei Haus- und/oder Wildschweinen ist besondere Sorgfalt geboten, damit das ASP-Virus nicht nach Deutschland mitgebracht wird. Sofern das eigene Fahrzeug zur Jagdreise mitgenommen wird, muss es vor der Rückkehr sehr gründlich gereinigt werden. Dies gilt vor allem für den Unterboden.
  • Besonders effizient ist die Virusübertragung über Schweiß (Blut). Kleinste Bluttropfen infizierter Schweine reichen für eine Infektion aus! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Besondere Vorsicht gilt beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen der nicht verwertbaren Teile.
  • Mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund dürfen schweinehaltende landwirtschaftliche Betriebe nicht aufgesucht werden.
  • Kein Schwarzwild aus anderen Revieren in die eigene Wildkammer aufnehmen.

Hinweise für die Jägerschaft als pdf-Datei zum Herunterladen

Weiterführende Links

Die Früherkennung eines Seucheneintrags ist von entscheidender Bedeutung, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Die wichtigsten Hinweise zur Früherkennung der ASP insbesondere bei Wildschweinen wurden durch das nationale Referenzlabor (FLI) zusammengestellt:
Hinweise auf ASP bei Wildschweine (pdf)

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat einen Antwortkatalog auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen erstellt:
FAQ Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Ergebnisse eines Projekts vorgestellt, welches sich mit verschiedenen jagdlichen und ackerbaulichen Strategien zur Erhöhung der Schwarzwildstrecke bei gleichzeitiger Senkung der Wildschäden auseinandersetzt.
Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft – Probleme und Maßnahmen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert die Jägerschaft über die Gefahren einer Jagdreise für die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest. Informieren Sie sich hier, welche Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen Sie unbedingt beachten sollten.
Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Vorsicht bei Jagdreisen

Die EFSA stellt in ihrem Gutachten zur Anfrage der Europäischen Kommission die Bekämpfungsmaßnahmen, Jagdstrategien und die Erfassung einer realistischen Schwarzwilddichte bei einem ASP-Ausbruch beim Wildschwein vor.
Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) zur Afrikanischen Schweinepest

Wissenswertes für die Jägerschaft zur ASP findet sich in einer Broschüre des Deutschen Jagdverbands e. V.

Weitergehende Informationen für die Jägerschaft zur ASP finden sich auf den
Internetseiten des Deutschen Jagdverbands e. V. und des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

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