Tierseuche

Maßnahmenkatalog

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Forschung Tierversuche

1. Verstärktes Monitoring bei Haus- und Wildschweinen und Tierseuchenübung 2018

Durch ein verstärktes Monitoring bei Haus- und Wildschweinen soll ein möglicher Eintrag der ASP in die Wildschweine- bzw. Hausschweinepopulation frühestmöglich erkannt werden. Die frühzeitige Seuchenfeststellung ist Voraussetzung für eine wirksame Seuchenbekämpfung. Alle durch die Jagdausübungsberechtigten an die Untersuchungsämter eingesandten Proben (Blutproben bzw. Bluttupfer) kommen zur Untersuchung. Hierbei kommt der Untersuchung von verendet aufgefundenen Tieren (Fallwild, verendetes Unfallwild) sowie von Tieren mit Krankheitserscheinungen (mit sog. bedenklichen Merkmalen) besondere Bedeutung zu.

Im Herbst 2018 wurde im Land eine große Tierseuchenübung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in den Regierungsbezirken Freiburg und Tübingen durchgeführt. Der Übungscharakter ist der einer Stabsrahmenübung mit Fachdienstübung.

Siehe auch Weiterführende Informationen:
Ergänzung zu Nr. 1: Unterstreichung besondere Bedeutung der sog. Risikotiere

2. Erstellung von Notfallplänen, Informationsunterlagen für Biosicherheitsmaßnahmen und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Landwirtschaft

Im Rahmen des ‚Runden Tisches Landwirtschaft und Wirtschaftsbeteiligte‘ zur ASP sollen Maßnahmen zur Biosicherheit für Hausschweinebetriebe im Rahmen der Prävention der Afrikanischen Schweinepest sowie Notfallpläne für das Auftreten der ASP in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit Behörden und den Wirtschaftsbeteiligten erarbeitet und eng abgestimmt werden.

Für Landwirte und insbesondere Schweinehalter/innen wurden zum Thema Biosicherheit bereits gezielt Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Kommunikation auf nationaler und europäischer Ebene wie auch auf Fachebene und mit den betroffenen Wirtschaftskreisen wird weitergeführt und ausgebaut. Die betroffenen Wirtschaftsverbände werden aufgefordert, bei ihren Mitgliedsunternehmen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu optimieren. Dieses ist von größter Wichtigkeit, um den Eintrag des Virus in die Hausschweinepopulation nach Nachweis in der Wildschweinpopulation wirksam verhindern zu können. Diese Veranstaltungen finden auf allen Behördenebenen gemeinsam mit der Landwirtschaft statt. Bauliche Maßnahmen der Biosicherheit von Schweinställen wie Einzäunungen oder Hygieneeinrichtungen können im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert werden.

Auf eine verbesserte Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Jagd, z.B. durch Maßnahmen zur Erleichterung der Bejagung an Wald-Feldgrenzen sowie auf für das Schwarzwild attraktiven Feldflächen zur Minimierung von Schäden wird hingewirkt. Die im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Erleichterung der Bejagung des Schwarzwildes auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Anlage von Schussschneisen) aufgekommenen förderrechtlichen Fragestellungen wurden geklärt und werden den Landwirten über die unteren Landwirtschaftsbehörden kommuniziert.

3. Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Verwahrstellen

Die Tierseuche wird insbesondere durch Kontakt mit Tiersekreten verbreitet. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg bereits 2017 die Anzahl der Verwahrstellen auf 81 erhöht. Die Einrichtung von Verwahrstellen zur seuchenhygienischen Sammlung von Aufbruch und verendeten Wildschweinen ist zentraler Bestandteil des baden-württembergischen Tilgungsplans zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Aus diesem Grund werden die bereits bestehenden Verwahrstellen im Land derzeit durch die Stadt- und Landkreise um weitere 153 neue Stellen erhöht. Durch die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Verwahrstellen zur Sammlung von Aufbruch und verendeten Wildschweinen wird das Risiko der Weiterverbreitung der ASP in der Wildschweinpopulation erheblich reduziert.

4. Information der Jägerschaft

Für eine erfolgreichere Bejagung des Schwarzwildes müssen alle Möglichkeiten, die sich bieten, abgeprüft und umgesetzt werden. Dazu müssen Jägerinnen und Jäger, Landwirte und Grundbesitzer, Kommunen und Kreise, Verbände und Behörden an einem Strang ziehen und über die erforderlichen Maßnahmen informiert werden. Daher wurde 2016 als Abstimmungsplattform für die umfassende Prüfung und aktive Umsetzung der ‚Runde Tisch Schwarzwild‘ eingerichtet. Der Runde Tisch entwirft und berät Maßnahmen und wirkt als Multiplikator auf die Fläche.

5. Investitionshilfen zur Verbesserung der Bejagung

Die Jägerinnen und Jäger dürfen mit der Aufgabe einer effizienten Bejagung des Schwarzwildes nicht alleine gelassen werden. Sie brauchen Unterstützung in der angemessenen Ausstattung ihrer Reviere für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Die revierübergreifende Bejagung erfordert einen hohen logistischen Aufwand und geschultes Personal zur Unterstützung der Reviere. Das Land plant daher, die Revierinhaber durch Investitionshilfen für die Beschaffung geeigneter Revierausrüstungen und mit einem Beratungsangebot durch Berufsjäger für die Planung und Durchführung der Jagden zu unterstützen.

6. Regelungen zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung

Mit Blick auf die Gefahrenlage wurden die bestehenden rechtlichen Regelungen für die Schwarzwildjagd in Abstimmung mit dem Runden Tisch Schwarzwild überprüft und es werden sämtliche wildtierökologisch vertretbaren Maßnahmen zur Erleichterung der Schwarzwildbejagung umgesetzt. Im Jahr 2018 soll zur Seuchenprävention die allgemeine Schonzeit ausgesetzt werden und die Anlockfütterung zur Bejagung (Kirrung) für den gleichen Zeitraum erlaubt sein.

Weiter stellt die Drückjagd bei einmaliger Störung des Wildes eine sehr effektive Jagdmethode dar. Der Jagderfolg ist im Gegensatz zur Einzeljagd unabhängig vom Nahrungsangebot. Durch die Aufhebung von Alters- und Gewichtsbeschränkungen kann die Effektivität der Jagden gesteigert werden. Eine wirksame Reduktion der Schwarzwildbestände kann ebenso über die vermehrte Bejagung adulter Bachen (erwachsene weibliche Tiere) erreicht werden. Die Regelungen zum Elterntierschutz bei Schwarzwild wurden auf die zwingend notwendigen Erfordernisse des Tierschutzes beschränkt und die Jägerschaft hierüber informiert. Dies kann den Erfolg von Bewegungsjagden erheblich steigern und erhöht die Rechtssicherheit der Jägerinnen und Jäger bei dieser Jagdart. Darüber hinaus sollen die Jägerschaft durch die örtlichen Behörden unterstützt, bürokratische Hemmnisse abgebaut und Jagdrevierinhaber zu revierübergreifenden Drückjagden motiviert werden. Im Bereich der staatlichen Regiejagd (selbstbewirtschaftete Jagdflächen des Landes) werden ebenfalls die verstärkte Einbindung von revierlosen Jägern und Maßnahmen zur Motivation der mithelfenden Jäger wie vergünstigte Abgabe von Frischlingen an den Erleger und ein jagderfolgsabhängiges Abschmelzen der Unkostenbeiträge umgesetzt.

Mit Blick auf die Prävention der Afrikanischen Schweinepest müssen derzeit die
jagdlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Schwarzwildbestände ausgeschöpft
werden. Dazu kann auch eine möglichst störungsarme Bejagung durch Bewegungsjagden in Schutzgebieten zur Bestandsreduktion erforderlich sein. Da in einigen Fällen in Naturschutzgebietsverordnungen jedoch Jagdbeschränkungen und Jagdverbote bestehen, wurden die höheren Naturschutzbehörden in Abstimmung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gebeten, Anträge auf Durchführung von Bewegungsjagden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Januar wohlwollend zu prüfen. Es wird empfohlen, zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und im Hinblick auf die Dringlichkeit der Reduzierung der Schwarzwildbestände die Befreiungsgenehmigung auf drei Jahre befristet zu erteilen.

7. Zulassung künstlicher Lichtquellen und Nachtzieltechnik bei der Jagd

Schwarzwild ist in der Kulturlandschaft überwiegend nachtaktiv und daher schwierig zu bejagen. Ohne die Jägerschaft kann die Absenkung der Schwarzwildbestände kaum gelingen. Dies erfordert mehr Freiheit bei der Verwendung von technischen Hilfsmitteln bei der Nachtjagd, wodurch eine tierschutzgerechte und effektive Regulation der Schwarzwildbestände erleichtert wird Baden-Württemberg hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwendung künstlicher Lichtquellen für die Jagd auf Wildschweine daher rechtlich bereits möglich gemacht. Die kurzfristige und zeitlich begrenzte Anwendung von Nachtzieltechnik in Form von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen im Rahmen jagdbehördlicher Beauftragung bestimmter Jäger ist ein weiteres schnelles und wirksames Instrument zur Bekämpfung der ASP an besonderen Problemschwerpunkten. Für die dauerhafte jagdliche Anwendung von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen wäre mittelfristig eine Änderung des Waffengesetzes des Bundes erforderlich.

8. Pilotbetrieb Saufänge

An zunächst drei ausgewählten Problemschwerpunkten wird im Staatswald die Verwendung von  sogenannten Saufängen zur Prävention und zur Seuchenbekämpfung erprobt. Da bislang noch keine ausreichenden und systematischen Anwendungserfahrungen vorliegen, werden diese Fallen im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt. Damit soll sichergestellt werden, dass im Bedarfsfall fundierte Erfahrungen für den wirkungsvollen und tierschutzgerechten Betrieb in Baden-Württemberg vorliegen. Im Fall einer tatsächlichen Bewährung in der Praxis, bei der neben wildbiologischen auch Tierschutzaspekte evaluiert werden müssen, kann ein landesweites Netz an Saufängen vorrangig im Staatswald etabliert werden, um daraus wichtige Erkenntnisse zum Management und zur Reduktion der Wildscheinpopulation zu gewinnen. Die Landesbeauftragte für Tierschutz wird bei den Pilotfängen einbezogen.

9. Unterstützung Wildbretvermarktung

Die Intensivierung der Schwarzwildbejagung erfordert eine Verbesserung der Vermarktungsmöglichkeiten des erlegten Schwarzwildes. Mit Blick auf die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Unterstützung der Jägerinnen und Jäger und des Beschlusses der AMK zu regionalen Absatzschwierigkeiten wird dies im Rahmen der Präventionsmaßnahmen noch dringlicher. Der Unterstützungsbedarf in den Jagdrevieren und den auf Wildbretverarbeitung spezialisierten Vermarktungsbetrieben wird daher vom MLR erhoben. Im Rahmen eines Investitionsprogrammes Vermarktungsunterstützung sollen Zuschüsse u.a. für revierübergreifende Vermarktungseinrichtungen und mobile Zerwirk- und Transporteinrichtungen ermöglicht werden.
Darüber hinaus wird das MLR Investitionshilfen für EU-zugelassene Wildbretvermarktungs-Betriebe aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bereitstellen. Als Marketingunterstützung sind Leuchtturmprojekte zur Wildbretvermarktung in der staatlichen Verwaltungsjagd geplant. Da die Jägerschaft mit der Seuchenprävention eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllt, werden finanzielle Erleichterungen, wie die Abschaffung bzw. die Reduzierung der Gebühren für Trichinenbeschau angestrebt.

10. Informations- und Aufklärungskampagne

Bestehende Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen werden nochmals intensiviert. Dabei sind sämtliche Einschleppungswege und –faktoren umfassend zu berücksichtigen, wie verschiedenste Berufs- und Interessensgruppen u.a. Landwirte, Viehhändler, Viehtransporteure, Erntehelfer aus betroffenen Gebieten, Jägerschaft, aber auch Transport- und Logistikunternehmen, LKW-Fahrer und Reisende sowie Hilfs- und Saisonarbeiter, ferner auch Rastplätze an Hauptverkehrswegen. Durch Plakatkampagnen, Flyer, Merkblätter und Informationen durch Internetauftritte werden die Betroffenen auf die Einschleppungsgefahr und Risiken hingewiesen, um eine Verringerung der Eintragswahrscheinlichkeit des ASP-Virus in die Wildschweinepopulation sowie Hausschweinebestände zu bewirken. Ferner sollen im Bereich von Rastanlagen regelmäßig die Wildschutzzäune verstärkt kontrolliert und die Müllbehälter in kürzeren Turnussen geleert werden. Die Vorarbeiten dazu laufen derzeit.

11. ACK/AMK-Initiative zur Forschungsförderung

Auf Initiative von Baden-Württemberg haben die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Länder bei der im Januar 2018 stattgefundenen AMK vereinbart, dass die Erforschung der Übertragungswege der ASP sowie neuer Ansätze zur Verhinderung der ASP-Übertragung auf innerstaatlicher, EU- und internationaler Ebene deutlich verstärkt und die Entwicklung wirksamer Impfstoffe gegen die ASP weiter vorangetrieben wird und hierfür notwendige Mittel zur Verfügung gestellt werden.

12. Einrichtung eines Krisenstab ASP und einer interministeriellen Arbeitsgruppe

Um bereits umgesetzte Präventionsmaßnahmen fortzuführen, sowie die geplanten Bekämpfungs- und Präventionsstrategien und die Unterstützungsprogramme für die Jägerschaft weiter zu verfolgen, um der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest wirksam zu begegnen bzw. einen möglichen Seuchenausbruch konsequent bekämpfen zu können, richtet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Krisenstab ASP unter Führung der Hausspitze ein. Zusätzlich wird das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Verkehr eine interministerielle Arbeitsgruppe einrichten, aus der sich bei Bedarf der Interministerielle Stab entwickeln kann.