Tierseuche

Baden-Württemberg ist anerkannt BHV1-frei

BHV1 steht für Bovines Herpesvirus Typ 1. Das Bovine Herpesvirus ist bei Rindern weltweit verbreitet. Es ist für Menschen völlig ungefährlich. Infektionen verlaufen bei Rindern häufig ohne deutliche Krankheitsanzeichen. Eine Infektion hält sich jedoch, ebenso wie Herpesvirusinfektionen beim Menschen, lebenslang in den Wirtstieren. Diese Tiere erscheinen gesund, können jedoch in Stresssituationen, wie z.B. während der Geburt, das Virus ausscheiden und so BHV1-freie Rinder infizieren. Eine Infektion kann auch mit hohem Fieber einhergehen, zu Leistungseinbußen wie beispielsweise Milchrückgang der Milchkühe oder gar zu Fehlgeburten und Todesfällen bei Rindern führen. Bei erkrankten Tieren kann das Virus Entzündungen des Nasen-Rachenraumes, der Luftröhre und Lunge sowie der Lidbindehäute (auch Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR) genannt) verursachen.

Die systematische Bekämpfung der BHV1-Infektion im Land begann ab dem Jahr 1987 zunächst mit einem freiwilligen Bekämpfungsprogramm der rinderhaltenden Betriebe. Im Jahr 1997 fand bundesweit der Einstieg in die staatliche Bekämpfung statt. Dabei erfolgte eine enge Abstimmung mit den Bauern-, Tierzucht- und Tierhaltungsverbänden sowie dem Viehhandel und den Tierseuchenkassen.

Die Sanierungsmaßnahmen des Landes und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg haben gewirkt. Mit dem Durchführungsbeschluss 2015/1765/EU der Kommission vom 30. September 2015 gehört Baden-Württemberg (BW) zu den Regionen der Mitgliedsstaaten, die den Status BHV1-freie Region (Art.10 RL 64/432/EWG) tragen dürfen. Der Status BHV1-frei ermöglicht es, Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen besser vor BHV1-Neuinfektionen zu schützen und erleichtert den Handel mit anderen BHV1-freien Regionen. Zum Schutz dieses Status gelten spezifische Vorschriften bei der Verbringung von Rindern aller Nutzungsrichtungen aus nicht anerkannt BHV1- freien Regionen nach BW. Wichtig ist, dass trotz des BHV1-Freiheitsstatus von BW die Untersuchungsintervalle für Blut- und Milchproben weiterhin konsequent eingehalten und Vorsorgemaßnahmen, die gegen eine Einschleppung von Tierseuchen und sonstigen Infektionskrankheiten gerichtet sind, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, stets beachtet werden.

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