Die Equine infektiöse Anämie (EIA) bzw. Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Erkrankung die Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Zebras betrifft und durch Lentiviren aus der Familie der Retroviren verursacht wird. Für den Menschen ist die Equine infektiöse Anämie (EIA) nicht gefährlich.
Im Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law = AHL) ist die Equine infektiöse Anämie (EIA) als Seuche der Kategorie D und E gelistet und unterliegt den entsprechenden Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen dieser Seuchen.
Der Erreger kann im Blut und in allen Organen nachgewiesen werden. Im Speichel, Harn, Kot, Sperma und in der Milch gelingt der Virusnachweis gelegentlich.
Die Infektion erfolgt in erster Linie über den Austausch von Blut. Als Überträger fungieren vorrangig große blutsaugende Insekten wie Pferdebremsen und Wadenstecher, die das Virus von erkrankten wie auch von gesund erscheinenden Virusträgern weiterverbreiten können. Eine Übertragung durch Insektenvektoren über Distanzen von mehr als 100 bis 200 m kommt nicht vor. Durch direkten Kontakt von Pferden (Blut, kleine Verletzungen) sowie iatrogen (durch Behandlung verursacht, insbesondere durch Nutzung einer Kanüle/Spritze für mehrere Tiere) kann die Krankheit ebenfalls übertragen werden.
Die Erkrankung zeigt sich in akuter oder chronischer Form mit jeweils vereinzelt tödlichem Verlauf. Die akute Verlaufsform äußert sich unter anderem in Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche, Herzrasen und Punktblutungen auf der Zungen-unterseite, auf Schleimhäuten und der Lidbindehaut. Die chronische Form ist gekennzeichnet durch wiederkehrende Fieberschübe, Konditionsverlust sowie Ödembildung an Unterbauch und Extremitäten. Eine Anämie entsteht nach der Infektion mit EIAV vorrangig durch die immunpathologische Auflösung der roten Blutkörperchen. In 30 bis 90 Prozent der Fälle treten keine Krankheitssymptome auf. Die Tiere erscheinen gesund, bleiben jedoch lebenslang Virusträger und damit eine potentielle Infektionsquelle
Die Krankheit ist anzeigepflichtig und wurde bisher in Deutschland auf Grundlage der „Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer“ in der geltenden Fassung bekämpft, die eine Tötung positiver Tiere sowie Sperrung und Untersuchung der betroffenen Bestände und der Kontaktbetriebe vorschreibt. Therapie oder Immunprophylaxe sind weder verfügbar noch erlaubt.
Übergeordnet gelten die Rechtsvorschriften der EU mit der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law = AHL) und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688.
Weitere Informationen
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit