Schutzvorkehrungen

Wie kann ein Tierhalter seinen Bestand vor einer Seucheneinschleppung schützen?

Tierseuchen sind Krankheiten, die durch spezifische Erreger ausgelöst werden und eine Ausbreitungstendenz zeigen. Erreger – das sind in erster Linie Viren (beispielswiese Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, IBR), Bakterien (Brucellose, Salmonellose, Milzbrand, Tuberkulose), ferner auch Parasiten (Trichomonadenseuche) und Pilze (Kälberflechte).

Seuchen können in Abhängigkeit vom Erreger und seinen spezifischen Eigenschaften in verschiedenen Formen verlaufen: hochansteckend (zum Beispiel Maul- und Klauenseuche) mit hoher Erkrankungs- und/oder hoher Sterblichkeitsrate (beispielsweise Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit, Milzbrand, Tollwut) oder weniger ansteckend, langsamer verlaufend und mit geringerer Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate, (zum Beispiel BHV-1, Varroatose, Bovine Virusdiarrhoe). Bei den letztgenannten Erkrankungen stehen die wirtschaftlichen Verluste im Vordergrund.

Bei der Weiterverbreitung der Krankheitserreger werden bei allen Seuchen sogenannte "Infektketten" gebildet, in denen der Erreger von Tier zu Tier weitergetragen werden kann – direkt über Kontakt oder indirekt über belebte und unbelebte Zwischenträger, sogenannte "Vektoren".

Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist es, die Tierhaltungen vor dem Eindringen solcher Tierseuchen zu schützen, bei Eindringen wirksam und rasch zu bekämpfen, um die Weiterverbreitung zu verhindern und die Infektketten an einer geeigneten Stelle zu unterbrechen.

Für besonders gefährliche Tierseuchen, vor denen sich der einzelne Tierhalter nicht wirksam schützen kann, hat der Gesetzgeber in verschiedene Rechtsvorschriften Schutzmaßnahmen festgelegt, die jeder betroffene Tierhalter einhalten muss. So sind im Tierseuchengesetz, im Tierkörperbeseitigungsgesetz und in den zahlreichen Verordnungen (Viehverkehrsverordnung, Schweinehaltungshygieneverordnung, Tollwutverordnung, BHV-1-Schutzverordnung, AK-Verordnung und so weiter) eine ganze Reihe Vorschriften enthalten, die vorbeugenden Charakter haben und unsere Tierbestände vor der Einschleppung von Seuchen schützen sollen.

Tierseuchenerreger gelangen direkt über infizierte Tiere oder indirekt über belebte und unbelebte Zwischenträger in die Bestände. Nur wer diese verschiedenen Einschleppungsmöglichkeiten kennt und über das aktuelle Seuchengeschehen im In- und Ausland informiert ist, kann sich auch wirksam vor dem Eindringen von Krankheitserregern schützen.

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