Die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit bei Vögeln. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. In der Geflügelhaltung sind insbesondere Hühner und Puten davon betroffen.
Der Erreger der Newcastle Krankheit ist das Aviäre Paramyxovirus 1 (APMV-1). Das Virus kann aufgrund seiner krankmachenden Eigenschaften in verschiedene Typen unterteilt werden. Nur bestimmte Varianten des Virus verursachen die ND.
Das Virus wird von infizierten Tieren mit dem Kot, mit Körpersekreten und der Atemluft ausgeschieden. Es ist hoch ansteckend und verbreitet sich sehr schnell in einer empfänglichen Population. Die indirekte Übertragung des Virus kann über Mist, Fahrzeuge, Futter, Transportkisten oder auch Personen erfolgen. Eine Übertragung durch Ratten und weitere Schädlinge ist ebenfalls möglich. In kühler, feuchter Umgebung kann das Virus über mehrere Monate infektiös bleiben.
Die Newcastle-Krankheit wird auch als atypische Geflügelpest bezeichnet und verursacht ähnliche (unspezifische) Krankheitssymptome wie die Geflügelpest/Vogelgrippe und beide Erkrankungen sind klinisch nicht zu unterscheiden. Die Ausprägung der Erkrankung hängt von der Vogelart, der Immunitätslage der Vögel und der Virulenz des Virusstammes ab und kann zwischen subklinischen Infektionen und massiven klinischen Erkrankungen mit hoher Sterblichkeit variieren. Vermehrte Todesfälle, Symptome des Magen-Darm-Traktes, der Atemwege oder des Nervensystems, Ödeme an Kopf und Kehllappen, punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten und genereller Leistungsabfall, sowie bei Tauben auch vermehrte Urinproduktion, stellen eine Indikation für eine Untersuchung dar.
Impfpflicht:
Gemäß § 7 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung hat der Besitzer eines Hühner- oder Truthühnerbestandes seine Tiere durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit derart impfen zu lassen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gewährleistet ist. Diese Impfpflicht besteht für alle Halter von Hühnern und Truthühnern, unabhängig von der Anzahl des gehaltenen Geflügels und unabhängig davon, ob die Tiere gewerbsmäßig oder nur hobbymäßig gehalten werden.
Hühner und Truthühner dürfen nur in Geflügelbestände, Geflügelmärkte, -schauen etc. verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass sie gegen die ND geimpft sind.
Geflügelhalter sollten daher regelmäßig gemeinsam mit einem Tierarzt den Impfstatus ihrer Hühner- und Putenbestände hinsichtlich der ND-Schutzimpfungen überprüfen und aufrechterhalten.
Auch in gegen Newcastle Disease (ND) geimpften Beständen sollte bei ungeklärten Todesfällen oder Leistungseinbrüchen ein Tierarzt hinzugezogen werden, um den Ausbruch einer Tierseuche frühzeitig erkennen oder ausschließen zu können.
Schutzmaßnahmen und Bekämpfung der Newcastle Disease:
Im Fall einer amtlichen Feststellung der Newcastle Disease in einem Nutz- und Hausgeflügelbestand schreibt die Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit dem EU-Recht tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung der Tierseuche vor. Dazu gehören, wie bei der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI), dass die gehaltenen Vögel des betroffenen Bestands getötet werden müssen. Darüber hinaus legt die zuständige Behörde um den Seuchenbestand sogenannte Sperrzonen fest, in denen besondere Schutzmaßregeln (u. a. Einschränkungen des Tierverkehrs) gelten.
Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen, wie z. B. ein plötzlicher Abfall der Legeleistung im Bestand, sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Newcastle Disease einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts ist die zuständige Behörde zu informieren.
Biosicherheitsmaßnahmen:
Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung des Erregers der Newcastle Disease (APMV-1) sind die fortwährende Überprüfung und konsequente Einhaltung geeigneter und rechtlich vorgegebener Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Zu den Biosicherheitsmaßnahmen gehören z. B. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen oder Kleidung, sowie Maßnahmen der Personalhygiene. Die Erreger können indirekt über verunreinigte Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge u. ä.) in einen Bestand eingeschleppt werden. Fahrzeuge und Geräte, mit denen Geflügel transportiert wird, sind nach jedem Einsatz zu reinigen und zu desinfizieren.
Aktuelle Seuchenlage:
Ende Februar 2026 kam es in Bayern seit langem zu einem ersten Fall der Newcastle Disease (ND, sog. atypische Geflügelpest) bei Nutzgeflügel. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 25.02.2026 den Nachweis des Aviären Paramyxovirus-1, dem Erreger der Newcastle Disease, in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding. Die EU-rechtlich geforderten Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden unverzüglich eingeleitet.
Auch Brandenburg meldete eine Woche zuvor einen Fall der Newcastle Disease in einem Putenmastbetrieb. Das FLI veröffentlichte hierzu eine Kurznachricht: https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/ausbruch-der-newcastle-krankheit-in-brandenburg-erster-fall-nach-30-jahren/
Die Newcastle Disease ist eine Tierseuche, die nur für Geflügel relevant ist, für andere Haustiere oder den Menschen ist sie nicht gefährlich.
Ansprechpartner bei Fragen:
Bei Fragen geben die unteren Tiergesundheitsbehörden der Stadt- und Landkreise, der Geflügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg sowie die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte Auskunft.
Weiter Informationen
- FAQ Newcaslte-Krankheit (Newcastle Disease, ND) des Friedrich-Loeffler-Instituts https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00070220/FLI-Information-FAQ-Newcastle-Krankheit-2026-03-06.pdf
- Informationen des Geflügelgesundheitsdienstes auf der Homepage der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg https://www.tsk-bw.de/newcastle-disease-nd-in-deutschland-nachgewiesen/