Tierseuche

Varroose

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Nachdem die parasitierende Milbe Varroa destructor 1978 in Südhessen und damit erstmals in Westeuropa aufgetreten war, wurden in Deutschland sofort alle tierseuchenrechtlich möglichen Maßnahmen getroffen. Mit der Anzeigepflicht und staatlichen Kontrolle konnte jedoch die Verbreitung nur verlangsamt werden.

Bereits Anfang der neunziger Jahre war der Parasit Varroa destructor in ganz Deutschland verbreitet und tritt zwischenzeitlich in ganz Deutschland und Europa flächendeckend in allen Bienenvölkern auf. Folglich wurde die Varroose aus der Anzeigepflicht genommen und lediglich die Behandlungspflicht als Bekämpfungsmaßnahme in der einschlägigen Bienenseuchenverordnung belassen.

Die Schadwirkung der Varroose wird beeinflusst von Sekundärinfektionen mit Bakterien und Viren und auch von Witterungsbedingungen, die in manchen Jahren zur explosionsartigen Vermehrung der Varroamilbe in den Bienenvölkern führt. Die erfolgreiche Bekämpfung der Varroamilbe ist das zentrale Element, um Totalverluste der Bienenvölker zu verhindern. Dazu wurde von den Bienengesundheitsdiensten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gemeinsam mit der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim ein ganzjähriges Varroa-Bekämpfungskonzept erarbeitet. Dieses setzt auf bienenpflegerische Maßnahmen und medikamentöse Behandlungen zu bestimmten Zeiten im Jahresverlauf.

Die medikamentöse Behandlung der Varroose wird durch das Land Baden-Württemberg bezuschusst: Behandlung mit Thymolpräparaten, einem Ameisensäurepräparat  und einem Oxalsäurepräparat .

In den vergangenen Jahren wurde der Einsatz von 85 % Ameisensäure ad us. vet. empfohlen, da diese im Vergleich zur 60 % Ameisensäure ad us. vet. insbesondere bei niedrigeren Umgebungstemperaturen eine deutlich schnellere Entmilbung erreichen sollte. Da in Baden-Württemberg viele Imker die sogenannte "Spättracht" (Fichte und Tanne) nutzen, bei welcher die Honigernte erst zwischen Ende Juli bis Ende August erfolgen kann, hatte man sich von der 85 % Ameisensäure besondere Vorteile versprochen. Diese konnten in wissenschaftlichen Untersuchungen jedoch nicht nachgewiesen werden.

Wenn keines der in Deutschland zugelassenen Medikamente ausreichend wirkt (sogenannter Therapienotstand für Spättrachtgebiete), kann gemäß Arzneimittelgesetz ein praktizierender Tierarzt Arzneimittel verschreiben, die im Ausland für Bienenbehandlungen zugelassen sind.
Varroa-Arzneimittelförderung über die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg:

  • apothekenpflichtige Arzneimittel werden über die Landesimkerverbände bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bestellt und über die Veterinärämter an die Imker abgegeben.
  • frei verkäufliche Arzneimittel (zum Beispiel Ameisensäure 60% ad us. vet.)werden über die Landesimkerverbände bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bestellt und können über Beauftragte der Imkervereine an die Imker abgegeben werden.

Die Behandlung von Bienen als lebensmittelliefernden Tieren mit Präparaten, die zu Desinfektionszwecken im Handel sind, ist nicht zulässig.

Downloads

Merkblatt für Bienenhalter zu arzneimittelrechtlichen Bestimmungen [PDF]

Varroabekämpfungskonzept (pdf)

Universität Hohenheim – Hinweise zur Anwendung von Thymovar

Weiterführende Links

Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Beratung

Landesanstalt für Bienenkunde in Hohenheim

Tierärztekammer Baden-Württemberg

Landesverband Badischer Imker e.V.

Landesverband Württembergischer Imker e.V. (LVWI)