Hygieneregeln für kleine Geflügelhaltungen aufgrund des Geflügelpestgeschehen (H5N8) in Baden-Württemberg:
Was versteht man unter Biosicherheitsmaßnahmen?
Hierunter versteht man alle Maßnahmen, die dabei helfen, dass keine Krankheitserreger in oder aus einem Vogel-/Geflügelbestand gelangen. Im Folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben. Diese sollten alle Geflügelhalter/innen ständig einhalten, da sie neben der Verhinderung einer Ansteckung mit aviären Influenzaviren auch zum Schutz ihrer Tiere vor anderen Infektionskrankheiten dienen!
Zugang von fremden Personen beschränken
- Fremde Personen sollten in Ihren Vogel-/Geflügelbestand nur gehen, wenn dies zwingend notwendig ist, wie beispielweise Tierärzte. Alle Personen die Zugang haben, sollten mindestens 2 Tage zuvor nicht in einem anderen Geflügelbestand gewesen sein.
- Beachte: Ihr Geflügel ist wertvoll! Daher sollte Ihr Stall nur mit Ihrer Erlaubnis betreten werden und nur mit betriebseigener Kleidung (Schuhe und Kleidung zum Überziehen)!
Kontakt mit Wildvögeln (Spatzen u.a.) und Wildvogelkot verhindern
Je nach Haltungsform haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Komplette Aufstallung: in einem abgeschlossenen Stall; Wildvögel können nicht hinein gelangen!
- Voliere: auf dem Dach eine wasserdichte Folie dauerhaft sehr gut befestigen (Wind, Regen, Schnee); an den Seiten engmaschigen (z.B. Hasengitter) Draht oder Netze anbringen, so dass auch kleine Wildvögel, wie beispielweise Spatzen, nicht durch kommen.
- Teilaufstallung: Tränke- und Futterplätze müssen unbedingt unzugänglich für sämtliche Wildvögel sein, d.h. im Stallinneren angebracht werden.
Auslauf/Außengehege: müssen so gut wie irgend möglich vor einem Wildvogelzugang geschützt werden; Außenbereiche können ggf. mit Branntkalk desinfiziert werden (Achtung: Brandgefahr! Informieren Sie sich hierzu bei Fachhandel oder Ihrem zuständigen Veterinäramt; alternativ kann auch 40%ige Kalkmilch eingesetzt werden.)
Tränkwasser: verwenden Sie nur frisches Wasser und auf keinen Fall Oberflächenwasser, da hier Wildvögel Zugang haben und Krankheitserreger eingetragen werden können. Zudem soll der Zugang Ihres Geflügels zu Oberflächenwasser verhindert werden.
Futtermittel und Einstreumaterial: müssen unbedingt vor Wildvogel- und Schadnagerkontakt geschützt aufbewahrt werden! Verwahren Sie Futtermittel / Einstreumaterial z.B. in einer Tonne mit Schraubdeckel (Fachhandel) oder in dicht (ab)schließenden Kisten.
In den Stall? Nur mit sauberen Händen und betriebseigener Kleidung und Schuhen oder in Einwegkleidung/ Schuhüberziehern!
o Hände waschen! Vor und nach jedem Stallgang! Waschen Sie sich unbedingt die Hände mit Seife und trocknen Sie ihre Hände gut ab, dann verwenden Sie ein Händedesinfektionsmittel (viruzide Wirkung; z.B. in Drogerie/Apotheke erhältlich)
- Betriebseigene Kleidung / Schutzkleidung: Kleidungswechsel und An- und Ausziehen von Schuhen (am besten Gummistiefel, da leicht zu reinigen und zu desinfizieren) erfolgt im unmittelbaren Zugangsbereich zur Haltungseinheit/zum Stall und nach Verlassen der Haltungseinheit/des Stalls!
- Einwegkleidung: (Overall + Stiefelüberzieher) direkt nach einmaligem Gebrauch im Betrieb entsorgen – Mülltüte im Umkleidebereich, Restmüll!
- mehrfachverwendbare Schutzkleidung: (Overall, Kittel+Hose / Gummistiefel) muss unbedingt unmittelbar am Zugang zur Haltungseinheit/ zum Stall verbleiben (ggf. Nagel/Haken in die Wand schlagen) und ist regelmäßig (spätestens alle 2-3 Tage) durch Waschen (Kochwäsche) zu reinigen und zu desinfizieren. Wahlweise können Sie zusätzlich zum Kochwaschgang ein hygienisierendes Waschmittel einsetzen (Drogerie). Bitte nicht mit den Stiefeln für den Stall in der Umgebung des Stalls umhergehen! Es gibt Hinweise aus der Vergangenheit, dass auf diese Weise Krankheitserreger in Tierbestände eingeschleppt wurden!
- Gummistiefel / Stallschuhe müssen arbeitstäglich gründlich gereinigt (mit Seife und Bürste, sauberes Profil!) und anschließend desinfiziert werden (siehe hierzu: Reinigung und Desinfektion).
Reinigung: mit Seife + im Winter am besten mit warmem Wasser + Bürste – so lange, bis keine Verschmutzung mehr sichtbar ist und nur noch klares Wasser abfließt. Bei den Stallschuhen/ Gummistiefeln unbedingt an die Sohle denken – das Profil soll nach der Reinigung frei von Dreck/Stroh/Steinen sein!Desinfektion: kommt nach der Reinigung, im besten Fall sind die Hände / Gegenstände trocken, bevor sie desinfiziert werden.Verwenden Sie normale Handseife für die Handreinigung, Neutralreiniger oder ein Spezialprodukt aus dem Fachhandel für Schuhe, Gummistiefel, Geräte, Fahrzeuge etc.
Um das Risiko des Eintrags der Vogelgrippe über die Schuhe in Ihre Geflügelhaltung zu verringern, können Sie beispielsweise vor jeden Stallzu-/-eingang eine Mörtelwanne, ein Katzenklo (schuhgrößenabhängig) oder eine Plastikschuhablage stellen, die mit einer Desinfektionsmittellösung auf (Desinfektionsmittel nach den Angaben des Herstellers mit Wasser mischen) gefüllt ist. Es gibt auch Desinfektionsmatten, die mit einer geeigneten, wirksamen Desinfektionsmittellösung durchtränkt werden. Waten Sie vor dem Betreten des Stallbereichs (mit Straßenschuhen, noch ohne die Schutzkleidung) und zum Verlassen des Stallbereiches (wieder ohne Schutzkleidung, mit Straßenschuhen) durch diese Wanne/ Matte, so dass die Schuhe gut mit der Desinfektionsmittellösung benetzt sind.
In der DVG-Desinfektionsmittelliste für Handelspräparate stehen unter der Sparte "behüllte Viren (Influenza A-Viren), Spalte 7b" geeignete Geräte-/ Flächendesinfektionsmittel. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Behörde keine Handelspräparate empfehlen können!
Beispielsweise bei Raiffeisenmärkten oder dem Landhandel können Desinfektionsmittel erworben werden, und Sie erhalten auch eine Beratung. Folgende Angaben sollten Sie machen: geeignet für Influenza-Viren, behüllten Viren, und die Wirksamkeit bei (sehr) niedrigen Temperaturen.
Bei der Wahl des Desinfektionsmittels ist zu beachten, dass manche Mittel bei Temperaturen unter 10°C nicht oder nur in erhöhter Konzentration wirksam sind, da unterhalb von 10°C ihre Wirksamkeit nachlässt. Grundsätzlich sind die produktspezifischen Anwendungs- und Entsorgungshinweise zu beachten.
Für die Händedesinfektion sollte ein Präparat verwendet werden, welches auch gegen Viren wirksam ist. Dies erkennt man an dem Produktihinweis „viruzid“ oder „wirksam gegen behüllte Viren. Händedesinfektionsmittel können z. B. in Apotheken, Drogerien oder Raiffeisenmärkten erworben werden.
Über Schadnager können Tierkrankheitserreger eingetragen und / oder verbreitet werden. Lassen Sie sich im Fachhandel über Bekämpfungsmöglichkeiten beraten; dort erhalten Sie auch die für Ihren Bestand geeigneten Mittel.
Während einer akuten Vogelgrippewelle sollte auf Zukäufe von Vögeln/Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder Händler verzichtet oder zumindest sollten sie auf das absolute Minimum beschränkt werden. Überall dort, wo viele Vögel/Geflügel zusammen kommen, können auch Tierkrankheiten leichter übertragen bzw. in weitere Tierbestände verschleppt werden. Auch in Vogelgrippe-freien Zeiten sollten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter beim Zukauf umsichtig sein und an die Dokumentationspflicht ihrer Zukäufe denken (Anzahl der Tiere; Datum des Erwerbs; abgebende Person).
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist das Virus nicht gefährlich für den Menschen oder Hunde und Katzen. Hunde und Katzen können sich ebenfalls nicht anstecken, aber den Erreger über sog. Schmierinfektionen in die Geflügelbestände eintragen und auch weitertragen. Ein Kontakt von Hunden und Katzen mit gehaltenen Vögeln / Geflügel ist daher zu vermieden. Die gilt ganz besonders für Hunde, die zum Jagen auf Wild eingesetzt werden und Katzen, die sich im Freien aufhalten und Singvögel fangen können. Sollten Sie gleichzeitig z.B. auch Schweine halten, müssen Sie unbedingt auf die Hygienemaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) achten, die für Schweine gelten, und diese einhalten. Denn Schweine gelten als grundsätzlich empfänglich für Vogelgrippeviren.
Treten in Ihrem Geflügelbestand vermehrt Erkrankungen mit teilnahmslosen Tieren und deutlicher Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme oder ungewöhnliche Verluste (Todesfälle) auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, ist durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen (stark krankmachenden) oder niedrigpathogenen (weniger stark krankmachenden) aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.