Förderung
"Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen"
des Landes Baden-Württemberg
- Ausschreibung für das Jahr 2024 -
Die baden-württembergische Landesregierung macht sich dafür stark, die Zahl der in Forschung und Lehre verwendeten Tiere so weit wie möglich zu verringern sowie deren Belastung so gering wie möglich zu halten. Dazu leistet die Förderung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch einen wesentlichen Beitrag.
Im Rahmen der Durchführung des Tierschutzrechts zu Tierversuchen setzt sich Baden-Württemberg dafür ein, Spielräume für mehr Tierschutz zu nutzen. Das Land fördert unter anderem die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch - im Jahr 2024 stehen dafür beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 200.000 Euro zur Verfügung.
Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung. Im Rahmen dieser Forschung können Tierversuche gegenwärtig und voraussichtlich auch in absehbarer Zukunft nicht vollständig durch Alternativmethoden ersetzt werden. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für den Tierschutz bei Versuchstieren. Daher muss ein Ausgleich zwischen der Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz erreicht werden, der die Interessen der Tiere angemessen berücksichtigt. Dort wo der Einsatz von Tieren in Forschung, Diagnostik und Lehre sowie für die vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Produkten unerlässlich ist, ist die Verringerung der Tierzahlen sowie die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden bei den eingesetzten Tieren ein zentrales Anliegen.
Im Rahmen der Förderung soll verstärkt auch der Verzicht auf den Einsatz tierischer Materialien, wie tierbasierter Seren oder Antikörper, in der biomedizinischen Forschung, unterstützt werden. Im Rahmen der Antragstellung ist der Einsatz tierischer Materialien daher separat darzulegen. Insbesondere die Verwendung von fötalem Kälberserum (FCS), das Hauptbestandteil vieler Nährmedien zur Aufzucht und Kultivierung von Zellen ist, ist neben wissenschaftlichen Bedenken mit erheblichen ethischen Bedenken verbunden. Die Umstellung auf FCS-freie Nährmedien soll priorisiert unterstützt werden. Kann auf den Einsatz von FCS nicht verzichtet werden, ist die Unerlässlichkeit der Verwendung im Rahmen des Antrages daher spezifisch zu begründen.
Beantragt werden können Forschungsprojekte, die in Baden-Württemberg oder unter Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg durchgeführt werden.
Anträge können mit dem ausgefüllten Antragsformular bis zum 15. April 2024 per Post oder E-Mail beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingereicht werden. Um Vorlage in elektronischer Form wird in jedem Fall gebeten.
Antragsformular (docx)
Hinweise zum Antrag (pdf)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg
Postfach 10 34 44
70029 Stuttgart
E-Mail: tierversuchsalternativen@mlr.bwl.de
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
E-Mail: tierversuchsalternativen@mlr.bwl.de
Tel: 0711-126-2162 oder -1090