Grundsätzlich ist jeder Mensch, der Tiere hält oder mit ihnen umgeht, verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um die ihm anvertrauten Tiere gut zu versorgen, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dem Tierschutz muss sowohl bei der Tierhaltung, dem Transport und der Schlachtung von Tieren Rechnung getragen werden, also etwa beim Sport mit Tieren, auf Veranstaltungen oder bei Tierversuchen. Die baden-württembergische Landesregierung setzt sich ständig für Fortschritte im Tierschutz ein.