Tierschutz im Land

Grundsätzlich ist jeder Mensch, der Tiere hält oder mit ihnen umgeht, verpflichtet, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um die ihm anvertrauten Tiere gut zu versorgen, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dem Tierschutz muss sowohl bei der Tierhaltung, dem Transport und der Schlachtung von Tieren Rechnung getragen werden, also etwa beim Sport mit Tieren, auf Veranstaltungen oder bei Tierversuchen. Die baden-württembergische Landesregierung setzt sich ständig für Fortschritte im Tierschutz ein.

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Schäfer mit Herde
Tierschutz

Tiergerechte Haltung

Wer ein Tier hält, betreut oder eine Betreuung übernommen hat, muss dieses der Art und den Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Das Ministerium und der Landesbeirat für Tierschutz haben zusammen Empfehlungen für die Haltung verschiedener Tierarten erarbeitet.

Tierschutz
Verbandsklage

Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht

Die baden-württembergische Landesregierung hat den Tierschutz im Land durch ein Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine gestärkt. Das Gesetz ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen, sich als Anwälte der Tiere einzubringen.

Landesbeirat für Tierschutz
Landesbeirat

Beratung bei Tierschutzfragen

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Im Fokus stehen grundsätzliche Belange des Tierschutzes sowie besondere Tierschutzprobleme.

Katze im Gebüsch
Tierschutz

Fundtiere und Tierheime

Die Landesregierung ist sich des hohen Wertes der Arbeit von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den Tierheimen und Tierschutzvereinen des Landes bewusst. Die Tierheime kümmern sich vorbildlich um Fund- und Abgabetiere und unterstützen so die Landkreise und Gemeinden in unverzichtbarer Weise.

Hund und Katze
Tierschutz

Tierheimförderung

Durch Betreuung und Unterbringung von Fund- und herrenlosen Tieren in ihren Tierheimen erfüllen Tierschutzvereine eine wichtige Aufgabe. Die Landesregierung ist den Vereinen und ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dabei ein zuverlässiger Partner.

Schlachtung

Schlachtung von Tieren

Die Tötung und Schlachtung von Tieren ist ein äußerst sensibler Bereich im Zusammenhang mit der Haltung und dem Umgang mit Tieren. Ungeachtet unterschiedlicher Bewertungen oder religiöser Ansichten gebieten das ethische Empfinden und der rechtliche Rahmen, dass Tiere nur aus einem vernünftigen Grund getötet werden dürfen.

Tierschutz
Wettbewerb

Landeswettbewerb Tierschutz

Tiere spielen in unserem Leben eine bedeutende Rolle als Gefährten oder als Nutztiere. Es ist eine wichtige Aufgabe, für das Wohl der Tiere zu sorgen und sie als unsere Mitgeschöpfe zu achten. Für Eure besten Einfälle und Aktionen im Bereich Tierschutz gibt es tolle Preise.

Eine Maus
Förderung

Forschungsförderung: Ersatzmethoden bei Tierversuchen

Die Landesregierung räumt dem Tierschutz bei Versuchstieren einen hohen Stellenwert ein und macht sich dafür stark, die Zahl der in Forschung und Lehre verwendeten Tiere so weit wie möglich zu verringern.

Tierschutz
Tierschutzpreis

Tierschutzpreis des Landes Baden-Württemberg

Durch den Tierschutzpreis Baden-Württemberg werden private Organisationen und Einzelpersonen ausgezeichnet, die sich durch Engagement und Initiativen zur Förderung des Tierschutzes besonders hervorgetan haben.