Durch den Tierschutzpreis Baden-Württemberg werden private Organisationen und Einzelpersonen ausgezeichnet, die sich durch Engagement und Initiativen zur Förderung des Tierschutzes in Baden-Württemberg besonders hervorgetan haben.
Gewürdigt werden insbesondere herausragende, nachhaltige Leistungen auf folgenden Gebieten:
- Besonders tiergerechte Haltung von Tieren (zum Beispiel im landwirtschaftlichen Bereich, Tierheim),
- Ehrenamtliches Engagement im Tierschutz,
- Öffentlichkeitsarbeit im Tierschutz,
- Besonders tiergerechte Erziehung, Ausbildung oder Beschäftigung von Tieren (zum Beispiel von Hunden, Pferden),
- Besonderes tierschützerisches Engagement im pädagogischen Bereich, beispielhafte und innovative Projekte auf dem Gebiet des Tierschutzes.
Der Tierschutzpreis Baden-Württemberg ist mit einem Preisgeld von insgesamt 7.500 Euro dotiert. Eine Aufteilung in Teilbeträge für mehrere Preisträger ist möglich.
Der Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt und wurde für dieses Jahr am 21. November 2024 erneut ausgeschrieben.
Vorschläge und Bewerbungen für den Tierschutzpreis Baden-Württemberg 2025 mit einer aussagekräftigen Beschreibung der Tierschutzinitiative können bis zum 30. April 2025 beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart oder bevorzugt elektronisch an tierschutzpreis@mlr.bwl.de eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können nur Personen und Organisationen, die ihre Tätigkeit innerhalb von Baden-Württemberg ausüben. Eine Arbeitsgruppe des Landesbeirates für Tierschutz prüft und bewertet die Vorschläge und Bewerbungen und schlägt dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mögliche Preisträgerinnen und Preisträger vor. Die Preisverleihung wird voraussichtlich im Herbst 2025 in Stuttgart stattfinden.
Allgemeine Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie unter tierschutzpreis@mlr.bwl.de oder unter 0711/126-2163.