Fundtiere und Tierheime

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Katze im Gebüsch

Die Landesregierung ist sich des hohen Wertes der Arbeit von engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den Tierheimen und Tierschutzvereinen des Landes bewusst. Die Tierheime kümmern sich vorbildlich um Fund- und Abgabetiere und unterstützen so die Landkreise und Gemeinden in unverzichtbarer Weise.

Die Tierheime informieren darüber hinaus auch Tierhalterinnen und Tierhalter und beraten bei der Anschaffung und Haltung von Tieren. Außerdem kümmern sie sich um freilebende Katzenpopulationen und hilfebedürftige Haus- und Wildtiere. Damit spielen sie eine zentrale und unverzichtbare Rolle bei der praktischen Tierschutzarbeit vor Ort, die direkt den Tieren zu Gute kommt.

Für Fundtiere sind die Gemeinden zuständig. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dazu gemeinsam mit dem Innenministerium Hinweise zur Unterbringung von Fund- und herrenlosen Tieren herausgegeben.

Tierheimförderung

Durch die Betreuung und Unterbringung von Fundtieren sowie herrenlosen Tieren erfüllen Tierschutzvereine eine wichtige Aufgabe. Die Landesregierung weiß dieses Engagement zu schätzen und ist ein verlässlicher Partner für die Vereine. Jedes Jahr stellt die Landesregierung bis zu 500.000 Euro für die Tierheime im Land zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier.