Tierschutz und Tiergesundheit

Förderung von Tierschutzmaßnahmen

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Hund Katze

Durch die Betreuung und Unterbringung von Fund- und herrenlosen Tieren in ihren Tierheimen erfüllen Tierschutzvereine eine wichtige Aufgabe. Die Landesregierung ist den Vereinen und ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dabei ein zuverlässiger Partner und leistet so mit der finanziellen Förderung von Tierschutzmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Unterbringung von Tieren und damit zur Verbesserung der Tierschutzsituation in Baden-Württemberg.

Zuwendungsfähige Maßnahmen

Zuwendungsfähig sind

  • Bau neuer Tierheime oder Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Tieren mit 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 % müssen sich Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
     
  • Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Heimtierplätzen in Tierheimen mit 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro.
     
  • Vorhaben zur Kastration freilebender Katzen mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung. Dabei wird für die Kastration eines weiblichen Tieres ein Zuschuss von 80 Euro, für die eines männlichen Tieres 40 Euro, bis maximal 10.000 Euro je Vorhaben gewährt.
     
  • In den Jahren 2023 und 2024 Projekte mit modellhaftem Charakter der Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen mit 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 45.000 Euro je Projekt. Dabei werden über die reine Förderung von Katzenkastrationsaktionen hinaus ganzheitliche Konzepte gefördert, die der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen in einer Region dienen und sich durch eine beispielhafte Umsetzung des Ziels, Schmerzen, Leiden und Schäden dieser Tiere zu verhindern, auszeichnen. Eine wichtige Rolle können dabei neben Maßnahmen an freilebenden Katzen insbesondere epidemiologische Erhebungen, Organisation und Koordination, sowie Aufklärungsarbeit und letztlich die Evaluation von Maßnahmen einnehmen

Ablauf des Verfahrens

Der Antrag auf Förderung von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen ist durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis zu stellen. Diese/r stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen. In den übrigen Fällen ist der Antrag direkt beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.

Förderprogramm

Das Förderprogramm richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung von Tierschutzmaßnahmen (VwV Tierschutzmaßnahmen) vom 8. Februar 2023.