Futtermittelkontrolle

Gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel

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Probebeutel Futtermittel

Einwandfreie und auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren. Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, das heißt Fleisch, Milch und Eier von hoher Qualität.

Futtermittel müssen in ihrer Zusammensetzung den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Geeignete Komponenten als Bestandteil eines optimal zusammengesetzten Futtermittels sind Voraussetzung für eine gute Futteraufnahme und Futterverwertung, tragen aber auch zu einer geringeren Umweltbelastung bei. Die Kennzeichnung der Futtermittel entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen ist Voraussetzung für eine sachgerechte Verfütterung. Die Kontrolle der Futtermittel nach Herkunft, Qualität und Zusammensetzung ist eine wesentliche Aufgabe der zuständigen Behörden in Deutschland. Zuständig für die amtliche Futtermittelkontrolle in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.

Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe

Um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Futtermittel hergestellt, gehandelt und verfüttert werden, werden diese auch unter Berücksichtigung möglicher Risiken kontrolliert und regelmäßig chemisch, mikrobiologisch, mikroskopisch und biochemisch untersucht. Überprüft werden zum Beispiel der Gehalt an unerwünschten Stoffen, das eventuelle Vorkommen verbotener oder nicht mehr zugelassener Stoffe und die ordnungsgemäße Kennzeichnung. Für unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind Höchstgehalte festgelegt, bei denen weder für die Tiere selbst noch für die Verbraucher von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein gesundheitliches Risiko besteht.

Kontrolle von der Produktion bis zur Fütterung

Auch die Produktion von Futtermitteln und der Umgang in den Betrieben damit bis hin zur Fütterung steht im Fokus der Futtermittelkontrolle. Wichtig ist zum Beispiel, ob ein Tierhaltungsbetrieb die notwendigen Hygienemaßnahmen einhält, um eine Verunreinigung von Futtermitteln sicher zu vermeiden. Überwacht werden Herstellerbetriebe von Futtermittelkomponenten und Mischfuttermitteln einschließlich Herstellern von Zusatzstoffen und Vormischungen, aber auch Mahl- und Mischanlagen, Unternehmen, die Futtermittel importieren oder vertreiben, sowie landwirtschaftliche Betriebe und andere Betriebe, in denen Tiere gehalten werden.