Recht

Verbraucherrechte im Alltag

Rechtsutensilien

Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen durchsetzbare Rechte, um als starke Teilnehmer am Markt aktiv sein zu können. Diese Rechte zu stärken und darüber zu informieren ist Aufgabe der Verbraucherpolitik.

Eine verbraucherfreundliche Rechtssetzung auf Bundes- und EU-Ebene und transparente Verbraucherinformationen zu bestehenden Rechten gehören zu den zentralen Zielsetzungen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Von Einkaufsrechten bis zur Bekämpfung unlauterer Werbemethoden

Genauso vielfältig wie die rechtlichen Fragestellungen, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrem Alltag konfrontiert werden, sind auch die Arbeitsbereiche des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Die Themen reichen von Verbraucherrechten beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen über Aspekte der Energieversorgung (zum Beispiel Preistransparenz und Wechselmöglichkeiten) und Ansprüche gegen Reise- und Verkehrsunternehmen (beispielsweise Passagierrechte bei Bahn- und Flugreisen sowie Ansprüche bei Pauschalreisen) bis hin zur Bekämpfung unlauterer Werbemethoden und unseriöser Geschäftspraktiken (unerlaubte Telefonwerbung, Kosten- und Abofallen, unseriöse Abmahnungen und Inkassoschreiben, et cetera) sowie Möglichkeiten außergerichtlicher Streitschlichtung bei Problemen mit einem Unternehmen.

Politische Initiativen für verbesserte Rechtsdurchsetzung

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher schnell zu ihrem Recht kommen, nimmt die vom Land Baden-Württemberg finanziell geförderte Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Verbraucherbeschwerden aus allen Lebensbereichen auf und leistet kompetente, individuelle Beratung. Missstände im Verhältnis zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen, die auf diese Weise aufgedeckt werden, nimmt das MLR zum Anlass, die bestehenden Gesetze zu überprüfen und politische Initiativen zu ergreifen. Der Einsatz für eine verbesserte Rechtsdurchsetzung, verständliche Vertragsinformationen, transparente Vergleichsmöglichkeiten bei Angeboten und reibungslose Anbieterwechsel gehören genauso dazu, wie die Bereitstellung von Informationen über verschiedene Medien.

Gesetze: Veränderte Rahmenbedingungen erfordern Anpassungen

Viele gesetzliche Vorgaben im Bereich der Verbraucherrechte kommen von der Bundesregierung und zunehmend auch von der Europäischen Union. Um dem immer schnelleren Wandel der wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden, muss der rechtliche Rahmen immer wieder überprüft und angepasst werden. Mit Stellungnahmen und Initiativen, beispielsweise über den Bundesrat, setzt sich das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei Gesetzgebungsverfahren auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene dafür ein, dass die Belange von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Baden-Württemberg und ganz Deutschland auch in Zukunft angemessen berücksichtigt und ihre Rechte weiter gestärkt werden.

Erweiterte Datenschutzbestimmungen

Im Mai 2018 trat die DSGVO - die Datenschutzgrundverordnung als Verordnung des europäischen Parlaments und Rates in Kraft. Es geht darin um den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und um den freien Datenverkehr. Diese Verordnung hat dabei das Ziel, den Datenschutz europaweit anzupassen. In Baden-Württemberg hat der Landesbeauftragte für Datenschutz die Aufsicht über den nicht-öffentlichen Bereich wie z.B. Vereine oder Unternehmen. Auf der Internetseite des Datenschutzbeauftragten finden sich umfangreiche Informationen zu diesem Thema. Dort gibt es auch Orientierungshilfen und Merkblätter für Vereine und Unternehmen.

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