Neue Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Jägerschaft bei einer effektiven Schwarzwildbejagung sind die Inhalte der aktuellen Verwaltungsvorschrift. Diese sollen die Jägerinnen und Jäger bei der Schwarzwildjagd finanziell unterstützen und im Bereich der Wildbretvermarktung mehr Sicherheit und Kontinuität bringen.
Das Land fördert Revierausstattungen und Dienstleistungen bei den Bewegungsjagden und qualifizierte Beratungsleistungen durch Berufsjäger. Für die oben genannten Fördermaßnahmen sind alle Revierinhaber antragsberechtigt. Im Zuge der Bewegungsjagden auf Schwarzwild werden zudem Hundeführer mit ihren Stöberhunden als auch anerkannte Nachsuchengespanne für ihren Einsatz finanziell unterstützt. Investitionen im Bereich der gesamten Wildbretverarbeitungskette honoriert das Land ebenfalls.
Antragsverfahren
Die Verwaltungsvorschrift ist am 02. April 2019 in Kraft getreten. Die einzelnen Fördermaßnahmen werden vom Land schrittweise erarbeitet und den Jägerinnen und Jägern bekannt gegeben.
Aktuell können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Pauschale Revierausstattung – Jagdliche Gegenstände für Bewegungsjagden auf Schwarzwild (z.B. Drückjagdstand)
- Stöberhundeführer – Einsatz von Stöberhunden bei Bewegungsjagden
- anerkannter Nachsuchenführer - Nachsuchen bei Bewegungsjagden
- Jagdausübungsberechtigte – Einsatz von Treibern und Hilfspersonen bei Bewegungsjagden.
- Investitionsmaßnahmen im Bereich der Wildbretvermarktung
Um die Förderungen Nrn. 1.- 4., die nur in einem Online-Verfahren angeboten werden, in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, dass sich Interessierte vorab registrieren. Da die Förderung immer pro Jagdjahr abgerechnet wird, ist die Registrierung jedes Jagdjahr neu durchzuführen. Für Nr. 5 fordern Sie bitte ein Antragsformular an.
Informationen zum Antrags- und Registrierungsverfahren erhalten Sie unter folgenden Link:
www.landwirtschaft-bw.de/jagdfoerderung
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest ist eine drohende Gefahr für die Haus- und Wildschweinbestände. Nach allem, was über die ASP bekannt ist, ist die Absenkung der Schwarzwildbestände eine entscheidende Voraussetzung zur Minimierung der Risiken eines Seucheneintrags und zur Verhinderung einer schnellen Seuchenausbreitung bei einem Ausbruch. Je kleiner die Schwarzwildbestände im Land sind, desto langsamer wird sich die ASP im Falle eines Seucheneintrags ausbreiten. Zur Reduktion der Schwarzwildbestände gibt es keine Patentlösung. Baden-Württemberg setzt auf ein ausgewogenes und fachlich fundiertes Bündel an Maßnahmen, die den Jägern ihre wichtige Arbeit erleichtern. Die Jagd wird im öffentlichen Interesse ausgeübt, daher erfährt die hohe Verantwortung der Jägerschaft eine Unterstützung und Honorierung durch das Land.