Ein modernes Jagdrecht
Der Jagd, dem Wildtiermanagement, der Wildtierforschung und dem Wildtiermonitoring kommen in Baden-Württemberg eine große Bedeutung zu. Um ein zukunftsfähiges, wissensbasiertes Jagdrecht zu etablieren, wurde aus diesem Grund im November 2014 das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) eingeführt. Dieses trat am 01.04.2015 in Kraft. Mithilfe der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO JWMG) regelt es die Ziele der Jagd und des Wildtiermanagements, die in § 2 JWMG formuliert sind.
Das Gesetz dient unter anderem dazu, „gesunde und stabile heimische Wildtierpopulationen unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Belange und der Wirkungen des Klimawandels so zu erhalten und zu entwickeln, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und zu den landeskulturellen Verhältnissen stehen.“
Wildtiermanagement, Jagd und Hege
Das Wildtiermanagement zählt zusammen mit der Jagd und der Hege zu den drei Kernbestandteilen des Jagdrechts in Baden-Württemberg. Es etabliert und stärkt die rechtlichen und fachlichen Instrumente zum Umgang mit Wildtieren und deren Lebensgrundlagen auf den wissensbasierten Grundlagen von Wildtierforschung und Wildtiermonitoring. Dabei stehen das Erstellen und das Umsetzen von Fachkonzepten und Fachplänen sowie die Information und Beratung zum Umgang mit Wildtieren im Vordergrund.
Folgende Akteurinnen und Akteure tragen besonders zum Gelingen der Umsetzung dieser Ziele bei:
- Die Jägerschaft: Die Jägerinnen und Jäger leisten innerhalb der öffentlichen Aufgaben des Wildtiermonitorings einen wichtigen Beitrag. Sie tragen hier eine besondere Verantwortung.
- Die Wildtierbeauftragten (WTB): Eine Kernrolle haben die Wildtierbeauftragten an den unteren Jagdbehörden. Sie sind erste Ansprechpersonen bei Anfragen zu Wildtieren, informieren und beraten unter anderem Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden, koordinieren und betreuen Konzeptionen im Bereich der Jagd und des Wildtiermanagements und unterstützen das Wildtiermonitoring in ihrem Dienstgebiet. Unterstützt werden sie dabei durch Netzwerkpersonen.
- Die Stadtjägerinnen und Stadtjäger: Im Jahr 2020 wurde das Wildtiermanagement im Siedlungsbereich weiter professionalisiert. Stadtjägerinnen und Stadtjäger beraten Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen beim Lösen von Mensch-Wildtier-Konflikten und arbeiten eng mit den Wildtierbeauftragten zusammen.
Das Wildtiermanagement zieht sich als roter Faden und gemeinsame Leitlinie durch das Jagdrecht des Landes und macht den „baden-württembergischen Weg“ möglich. Dieser beschreibt einen wissensbasierten und partizipativen Ansatz beim Umgang mit Wildtieren.
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