Jagd-und Wildtiermanagementgesetz

Jagd-und Wildtiermanagementgesetz: Ein modernes Jagdrecht

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Reh im Feld

Das Jagdwesen in Baden-Württemberg hat seine gesetzlichen Grundlagen im Bundesjagdgesetz und im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.

Am  1. April 2015 trat in Baden-Württemberg das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft. Baden-Württemberg passt damit sein Jagdrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen an. Das neue Gesetz enthält zukunftsweisende Regelungen wie beispielsweise die Zuordnung der Arten zu Managementgruppen, die Einführung einer allgemeinen Schonzeit oder das Wildtiermonitoring als Grundlage eines landesweiten Wildtierberichts. Zu kontrovers diskutierten Themen wurden vermittelnde Regelungsvorschläge ausgearbeitet, die die verschiedenen Forderungen der Interessengruppen berücksichtigen.

Die Landesregierung hat ihren Entwurf für ein modernes neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Anfang Oktober 2014 in den Landtag eingebracht. Dem überarbeiteten Gesetzentwurf ging eine umfassende Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden voraus. Im November 2014 hatte der Landtag das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verabschiedet.

Im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung aus dem Jahr 2011 wurde vereinbart, das Landesjagdgesetz zu überarbeiten und stärker am Tierschutz und an wildökologischen Anforderungen auszurichten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz führte von Ende 2012 bis März 2014 ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren durch, um die Novellierung des Jagdgesetzes vorzubereiten. Dabei wurden verschiedene Themenfelder und Regelungsoptionen mit den berührten Interessengruppen und Verbänden konstruktiv erörtert.

Auf Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens erarbeitete das Ministerium einen Gesetzentwurf, der am 1. April 2014 durch den Ministerrat zur Anhörung freigegeben wurde. Zahlreiche Verbände nutzten die Gelegenheit, bis zum 15. Mai 2014 Stellung zu nehmen. Zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger kommentierten den Gesetzentwurf im Beteiligungsportal der Landesregierung.

Häufige Fragen und Antworten

Zum 1. April 2015 trat in Baden-Württemberg das moderne Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft. Auf unserer Themenseite finden Sie weitere Informationen und häufige Fragen und Antworten rund um das Jagdgesetz.