Aufgabe der Jagdbehörden in Baden-Württemberg ist der Vollzug jagdrechtlicher Vorschriften und die Kontrolle ihrer Einhaltung. Dazu gehören insbesondere das Bundesjagdgesetz und das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Auch Verordnungen, wie beispielsweise die Jägerprüfungsordnung oder die Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, sind Vorschriften, die von den Jagdbehörden vollzogen werden.
Im Rahmen des dreistufigen Verwaltungsaufbaus in Baden-Württemberg sind die unteren Jagdbehörden in den Landkreisen bei den Landratsämtern, in den Stadtkreisen bei der Stadtverwaltung eingerichtet. Obere Jagdbehörde ist das zuständige Regierungspräsidium. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist oberste Jagdbehörde.
Die unteren Jagdbehörden stellen insbesondere die Jagdscheine aus, setzen die Abschusspläne fest und prüfen die Jagdpachtverträge. Die obere Jagdbehörde koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeiten der unteren Jagdbehörden.
Zu den Aufgaben der obersten Jagdbehörde zählen:
- die Mitwirkung bei der jagdlichen Gesetz- und Verordnungsgebung
- die Steuerung des Verfahrens zur landesweiten Erstellung der Forstlichen Gutachten
- die Fachaufsicht über die Wildforschungsstelle und die Wildtierforschung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt
- die Fachaufsicht über den Landesjagdverband für den Bereich der Jägerprüfung als Prüfungsbehörde
- die Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung von Managementkonzepten zum Umgang mit Wildtieren