Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Um den Jagdschein von der unteren Jagdbehörde zu erhalten, muss der Antragsteller eine umfassende jagdliche Ausbildung durchlaufen und die Jägerprüfung bestehen. Weitere Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines sind unter anderem das Mindestalter von 16 Jahren, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung. Bis zum Erreichen der Volljährigkeit darf die Jagd nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausgeübt werden.
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung bieten unter anderem örtliche Kreisjägervereinigungen des Landesjagdverbandes oder private Jagdschulen eine Ausbildung an. Die Jägerprüfung selbst besteht aus den mehreren theoretischen und praktischen Prüfungsteilen. Dabei sind umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten in allen Sachgebieten der Jagd nachzuweisen. Insbesondere sind dies:
- Tierartenkenntnisse
- Wildbiologie
- Wildkrankheiten und Wildbrethygiene
- Land- und Waldbau
- Waffentechnik und Schießfertigkeiten
- Waffenrecht
- Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
- Jagdbetrieb, Jagdpraxis
Die Durchführung der Jägerprüfungen liegt in der Verantwortung des Landesjagdverbandes, der hierzu seitens des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt wurde. Prüfungstermine und Hinweise zum Ablauf werden auf der Website des Landesjagdverbandes veröffentlicht. Den Jagdschein erteilt die untere Jagdbehörde beim zuständigen Landratsamt oder in Stadtkreisen die untere Jagdbehörde bei der Stadtverwaltung.