Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf jüngst zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz zugestimmt haben, sind die gesetzlichen Regelungen am 2. April 2026 in Kraft getreten. Die Zuständigkeit für den Wolf ist somit vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übergegangen, was eine Neustrukturierung der Zuständigkeiten und Aufgaben mit sich bringt. Die vom Bund getroffenen Regelungen bilden daher die Grundlage für das künftige Wolfsmanagement in Baden-Württemberg.
Einzelheiten für die künftigen jagdrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg sind derzeit in Bearbeitung und werden im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) verankert werden. In diesem Zusammenhang werden u.a. auch die weiteren Elemente des Wolfsmanagements rund um den Herdenschutz, Nutztierrisse und Forschung neu geregelt, so dass hierzu aktuell noch keine dezidierten Aussagen getroffen werden können.
