Der Wolf in Baden-Württemberg

Der Wolf im Jagdrecht

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Recht

Die Zuständigkeit für den Wolf liegt beim Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, da der Wolf auf Bundesebene in das Jagdrecht aufgenommen wurde. Die Regelungen des Bundesjagdgesetzes bilden die Grundlage für das künftige Wolfsmanagement in Baden-Württemberg.

Aktuelle Rechtslage

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz zugestimmt haben, sind die gesetzlichen Regelungen am 2. April 2026 in Kraft getreten. Die Zuständigkeit für den Wolf ist somit vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat übergegangen, was eine Neustrukturierung der Zuständigkeiten und Aufgaben mit sich bringt. Die vom Bund getroffenen Regelungen bilden daher die Grundlage für das künftige Wolfsmanagement in Baden-Württemberg. Einzelheiten für die künftigen jagdrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg sind derzeit in Bearbeitung und werden im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) verankert werden. Solange diese jagdrechtlichen Regelungen noch nicht im JWMG verankert sind, finden die Regelungen des Bundesrechtes unmittelbar Anwendung.

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