Der Ausbau der Windenergie ist ein zentraler Baustein für die Energiewende und die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft. Zum Gelingen der Energiewende leistet auch der Staatsforst seinen Beitrag. Der Landesbetrieb ForstBW treibt die Verpachtung von Flächen intensiv voran.
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Veränderungen des Klimas, die zu großen Teilen durch die Freisetzung von CO2 verursacht werden, müssen begrenzt werden, um schwer wiegende Folgen für Mensch und Natur zu vermeiden. Daher ist der zügige Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung ein zentrales Ziel der Landesregierung. An zusätzlicher Bedeutung hat dieses Ziel durch den endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahre 2022 gewonnen. Wind weht nicht nur in den Küstenländern, sondern auch in Baden- Württemberg. Die Windenergie kann daher auch in unserem Land einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Landesregierung beabsichtigt daher, bis zum Jahr 2020 mindestens zehn Prozent des Stroms im Land aus heimischer Windenergie bereit zu stellen.
Windkraft im Staatswald
Durch die Verpachtung geeigneter landeseigener Waldflächen unterstützt der für die Staatswaldflächen verantwortliche Landesbetrieb ForstBW den Ausbau der Windenergie. Der Landesbetrieb ForstBW wird geeignete Flächen im Staatswald in einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren vermarkten und damit seinen Beitrag zum Ausbau der Windenergienutzung in Baden-Württemberg leisten.
Der ‚Windenergieerlass Baden-Württemberg‘ gibt vor, dass bei der Vergabe dieser Grundstücke die Kriterien Wirtschaftlichkeit, regionale und kommunale Wertschöpfung sowie regionale Bürgerbeteiligung berücksichtigt werden. Bei der Auswahl eines Pächters werden nicht nur fiskalische Gesichtspunkte, sondern auch andere wichtige und nachprüfbare Aspekte der eingereichten Pachtangebote in unsere Entscheidung einfließen. Dazu gehören bisherige Erfahrungen mit Windkraftanlagen, Umfang der Detailplanung und Bürgerbeteiligung.
Der Landesbetrieb ForstBW hat daher ein Bewertungsverfahren für Pachtangebote entwickelt, das diese Vergabekriterien weiter ausfüllt und konkretisiert. In einem transparenten Verfahren werden die Angebote nach den vorgegebenen Kriterien gewichtet. Auf dieser Grundlage wird dann ein Zuschlag erteilt.