Ländlicher Raum

16 Städte und Gemeinden erhalten Fördermittel für Modernisierung kommunaler Infrastruktur

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis

Minister Peter Hauk MdL: „Die umfangreiche 30. Bewilligungstranche verdeutlicht, dass das ländliche Wegenetz ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde ist.“ 16 Städte und Gemeinden erhalten über das Programm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege Fördermittel für die Modernisierung ihrer kommunalen Infrastruktur.

„Der Ländliche Raum ist und bleibt als Naherholungsgebiet unverzichtbar. Daher ist ein für die multifunktionale Nutzung ausgelegtes und modernes Ländliches Wegenetz für alle Bürgerinnen und Bürger von Nutzen. Die Wege werden nicht nur durch die Land- und Forstwirtschaft, sondern auch durch Spaziergänger, Radfahrer und Wanderer genutzt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Übergabe weiterer Bewilligungsbescheide am Donnerstag (20. April) in Stuttgart.

Mit der 30. Bewilligungstranche werden Baumaßnahmen zur Modernisierung von insgesamt über 20 Kilometer landwirtschaftlicher Haupterschließungswege mit einem Zuschuss von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro gefördert. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden über das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege landesweit bereits über 265 km ländliche Wege grundlegend modernisiert.

„Die umfangreiche 30. Bewilligungstranche umfasst 27 Anträge von 16 Kommunen. Das verdeutlicht, dass das ländliche Wegenetz ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Gemeinde ist und daher einer fortwährenden, teilweise kostenintensiven Pflege und Modernisierung bedarf. Um die Gemeinden dabei zu unterstützen, stellt das Land über das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege in diesem Jahr insgesamt rund 2,5 Millionen Euro Fördermittel bereit“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:

27 Anträge aus 16 Kommunen werden mit insgesamt 1.553.096,55 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:

  • Albbruck: 26.890,76 Euro
  • Bönnigheim: 69.557,08 Euro
  • Buchen: 61.979,60 Euro
  • Creglingen: 355.040,00 Euro
  • Dettingen/Teck: 60.132,00 Euro
  • Dürnau: 100.000,00 Euro
  • Grenzach-Wyhlen: 33.605,40 Euro
  • Heitersheim: 10.485,12 Euro
  • Ilshofen: 137.020,00 Euro
  • Jettingen: 190.371,11 Euro
  • Lichtenau: 74.000,00 Euro
  • Niederstetten: 100.000,00 Euro
  • Rangendingen: 57.754,62 Euro
  • Rosenfeld: 44.642,00 Euro
  • Weikersheim: 133.312,06 Euro
  • Wolpertshausen: 98.306,80 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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