Flurneuordnung

2023 werden zwölf Flurneuordnungsverfahren neu angeordnet

Moore im Allgäu

Minister Peter Hauk MdL: „Die Flurneuordnung ist notwendiger denn je, auch um Flächen für den Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.“ Im Jahr 2023 werden zwölf Flurneuordnungsverfahren neu angeordnet und von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg mit rund 3 Millionen Euro bezuschusst.

„Durch die Flurneuordnung werden nicht nur Flächen für klimafreundliche Infrastrukturprojekte, wie zum Beispiel dem Ausbau der Rheintalbahn, bereitgestellt, sondern sie trägt auch zur Stärkung der Resilienz unserer Kulturlandschaft gegenüber den Folgen des Klimawandels bei. Die Flurneuordnung ist ein zentrales Instrument, das die Flächennutzung in Baden-Württemberg optimiert und dabei die Belange der Landnutzung, des Naturschutzes und der Gesellschaft vereint. Für das Arbeitsprogramm im Jahr 2023 werden zwölf Flurneuordnungsverfahren mit insgesamt 1.800 Hektar Fläche neu angeordnet, die von Bund und Land mit rund 3 Millionen Euro bezuschusst werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (15. März) mit Blick auf das Arbeitsprogramm 2023 der Flurneuordnung.

Neben der Verbesserung der Agrarstruktur werden in den derzeit laufenden Flurneuordnungsverfahren auch Flächen zur Renaturierung von Mooren und zur Umsetzung des Biotopverbunds bereitgestellt sowie Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und die Optimierung der natürlichen dezentralen Wasserrückhaltung umgesetzt. „Dies sind wichtige Bausteine für den Erhalt der natürlichen Leistungsfähigkeit der Kulturlandschaft im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen an die Klimawandelfolgen und dadurch ein Garant für eine weiterhin wettbewerbsfähige und starke heimische Land- und Forstwirtschaft“, so Minister Hauk.

Die 320 laufenden Flurneuordnungen mit rund 228.800 Hektar Fläche und mehr als 87.000 Teilnehmern zeigen deutlich, dass die Flurneuordnungsverwaltung im Ländlichen Raum als anerkannter und effizienter Partner verstanden wird und die Flurneuordnung, gerade mit ihrem integralen Ansatz, für die anstehenden Aufgaben der Klimawandelfolgenanpassung gebraucht wird. Ohne Bodenordnung durch die Flurneuordnung scheitern Klimaschutzmaßnahmen oftmals schon am Grunderwerb. Flurneuordnung heißt daher: zukunftsorientierte und effektive Einmalinvestition in Infrastruktur und Bodenordnung, anstelle punktueller Einzelmaßnahmen oder kostenintensiver Schadensregulierung.

Hintergrundinformationen:

Umfassende Informationen zum Thema Flurneuordnung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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