„Ich freue mich, dass ich auch im Jahr 2022 das erfolgreiche Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege weiterverfolgen kann. In den vergangenen vier Jahren konnten bereits 10 Millionen Euro Fördermittel bewilligt werden. Mit der heutigen Bescheidübergabe werden rund 1,6 Millionen Euro an 21 Kommunen zugewiesen. Dies ermöglicht unseren Kommunen eine nachhaltige Investition in das ländliche Wegenetz“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (10. März) anlässlich einer virtuellen Übergabe von Förderbescheiden zum Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen.
Die Wege der Kommunen dienen nicht nur der Land- und Forstwirtschaft. Neben der wirtschaftlichen Nutzung zum Erhalt unserer Kulturlandschaften spielt auch die Nutzung durch die örtliche Bevölkerung eine wichtige Rolle. Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer können somit die ländlichen Regionen erkunden und zur Erholung nutzen. Wie im Straßenbau müssen auch die ländlichen Wege regelmäßig saniert werden. Das Förderprogramm hilft den Kommunen ihr Wegenetz zu überdenken und wesentliche Abschnitte grundlegend zu modernisieren. Dies bedeutet zumeist eine Verbreiterung und eine Erhöhung der Tragfähigkeit.
Seit Bestehen des Förderprogramms 2018 wurden landesweit annähernd 200 Kilometer ländliche Wege modernisiert. „Mit dem heutigen Beginn zur Fortschreibung des Programms unterstützen wir weiterhin die Kommunen bei ihren notwendigen Baumaßnahmen. Fast 20 Kilometer ländlicher Wege können nun ausgebaut werden. Es ist mir wichtig, diejenigen Kommunen zu fördern, die ihr Wegenetz nicht nur reparieren, sondern auch gezielt komplett modernisieren. Dadurch können die Unterhaltungsarbeiten für die Zukunft deutlich gesenkt werden“, so Hauk.
Hintergrundinformationen:
37 Anträge von 21 Kommunen werden mit insgesamt 1.569.920,09 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
Gemeinde Rot am See: Reubach 47.400,00 EUR
Gemeinde Rot am See: Hausen am Bach 57.000,00 EUR
Stadt Trochtelfingen: Mägerkingen 51.348,00 EUR
Gemeinde Hohentengen a.H.: Lienheim 18.240,00 EUR
Gemeinde Küssaberg: Küßnach 21.733,00 EUR
Gemeinde Küssaberg: Kadelburg 100.000,00 EUR
Gemeinde Küssaberg: Kadelburg 43.569,00 EUR
Gemeinde Küssaberg: Kadelburg 29.548,64 EUR
Gemeinde Illingen: Illingen 66.934,60 EUR
Stadt Laichingen: Laichingen 62.837,60 EUR
Gemeinde Neufra: Neufra 19.596,00 EUR
Gemeinde Neufra: Neufra 30.199,20 EUR
Gemeinde Hohenstadt: Hohenstadt 100.000,00 EUR
Gemeinde Hohenstadt: Hohenstadt 30.002,79 EUR
Gemeinde Hohenstadt: Hohenstadt 15.422,98 EUR
Gemeinde Hohenstadt: Hohenstadt 74.087,56 EUR
Gemeinde Rosengarten: Rieden 12.000,00 EUR
Gemeinde Rosengarten: Uttenhofen 21.600,00 EUR
Gemeinde Warthausen: Warthausen 100.000,00 EUR
Gemeinde Argenbühl: Eglofs 23.232,00 EUR
Gemeinde Grosselfingen: Grosselfingen 44.003,06 EUR
Stadt Bretten: Bretten 24.000,00 EUR
Stadt Lichtenau: Ulm 16.440,00 EUR
Stadt Lichtenau: Ulm 13.560,00 EUR
Gemeinde Ottenbach: Ottenbach 28.270,40 EUR
Gemeinde Obersontheim: Ober- und Mittelfischach 67.800,26 EUR
Gemeinde Kupferzell: Mangoldsall 81.603,20 EUR
Stadt Forchtenberg: Ernsbach und Wohlmuthausen 74.950,40 EUR
Stadt Krautheim: Oberndorf 42.740,00 EUR
Stadt Weil der Stadt: Weil der Stadt 17.972,40 EUR
Stadt Weil der Stadt: Schafhausen 30.350,80 EUR
Stadt Weil der Stadt: Schafhausen 22.683,20 EUR
Stadt Weil der Stadt: Merklingen 31.136,00 EUR
Stadt Weil der Stadt: Merklingen 52.846,40 EUR
Stadt Weil der Stadt: Merklingen 27.520,80 EUR
Stadt Weil der Stadt: Münklingen 42.944,80 EUR
Stadt Kirchheim/Teck: Kirchheim unter Teck 26.347,00 EUR